Brandschutzanforderungen in Deutschland

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Die schreckliche Brandkatastrophe in London hat auch in Deutschland Fragen nach den Brandschutzstandards im Wohnungsbau, insbesondere in Hochhäusern, aufgeworfen. Deutschland hat die höchsten Brandschutzanforderungen in Europa. In deutschen Hochhäusern, die nach der Muster-Hochhaus-Richtlinie 2008 bzw. den resultierenden Länderrichtlinien ausgestattet sind, dürfen keine brennbaren Bauteile oder Baustoffe, auch keine brennbare Dämmstoffe, verwendet werden. Darüber hinaus müssen spezielle Bauweisen und Bauarten eingehalten werden. 

Zusätzlich sorgen Brandmelde- und Feuerlöschanlagen für die notwendige Alarmierung und Reaktion im Ernstfall. Unterhalb der Hochhausgrenze von 22 Metern müssen die eingesetzten Dämmstoffe mindestens schwer entflammbar sein. Um Polystyrol bzw. besser EPS (expandierter Polystyrolhartschaum) schwer entflammbar zu machen, wurde seit den 1960er Jahren das Flammschutzmittel HBCD eingesetzt. Seit 2013 darf es nicht mehr verwendet werden und wurde durch alternative Flammschutzmittel ersetzt. Auch andere nichtbrennbare Dämmstoffe, z.B. mineralische Dämmstoffe, finden eine zunehmend breitere Anwendung.

Darüber hinaus besteht seit langem die Verpflichtung, sogenannte Brandriegel aus nichtbrennbaren Materialien in das Wärmedämmverbundsystem einzuarbeiten, um die Ausbreitung von Feuer – den sogenannten Brandüberschlag – zu verhindern bzw. zu verzögern. Die Verpflichtung zum Einsatz von Brandriegeln wurde seit dem 1. Januar 2016 noch einmal deutlich erweitert. Seitdem gelten neue bauaufsichtliche Zulassungsbestimmungen für Wärmedämmverbundsysteme, die durch das DIBT (Deutsches Institut für Bautechnik) erarbeitet wurden. Neben den Vorschriften für die Dämm-Materialien sorgen auch vollflächige intakte Putze dafür, dass Flammen erst gar nicht an das Polystyrol gelangen. Bei hinterlüfteten Fassaden müssen Brandsperren eingesetzt werden.

Vor allem Vertreter der Feuerwehren fordern aktuell höhere Standards, bzw. Anforderungen auch unterhalb der Hochhausgrenze. Menschenleben dürften, so die Feuerwehren, nicht aus Kostengründen gefährdet werden. Bei allem Verständnis für die Betroffenheit und Nachdenklichkeit, die angesichts eines derart tragischen Ereignisses eintritt, sollte man jedoch jetzt nicht in Panik verfallen.

Denn die Bauordnungen sehen weiterhin Regelungen vor, die den Brandschutz von Wohngebäuden betreffen: So sind ausnahmslos Voraussetzungen für einen zweiten Rettungsweg zu schaffen – im Regelfall über Anleitermöglichkeiten für die Feuerwehr. Sofern diese Anleitermöglichkeiten nicht vorhanden sind, müssen die zweiten Rettungswege als bauliche Rettungswege im Sinne zusätzlicher Treppenhäuser realisiert werden. Alternativ hierzu können sogenannte Sicherheitstreppenräume geschaffen werden, die im Übrigen für Hochhäuser verpflichtend vorgeschrieben sind, sofern in diesen nicht zwei unabhängige Treppenhäuser zur Verfügung stehen. Sie erfüllen besondere Kriterien und verhindern unter anderem, dass sich Rauchgase ausbreiten können.

Generell gilt für ältere Gebäude ein Bestandsschutz, jedenfalls soweit, wie sich aus Gefährdungsbeurteilungen keine Handlungsnotwendigkeiten ergeben. Bestandsbauten werden im Rahmen der Instandhaltung und der Verkehrssicherungspflichten regelmäßig auf Mängel, auch Brandschutzmängel wie Putzfehlstellen oder Brandlasten in Fluren oder Treppenhäusern, untersucht. Dabei werden auch potenzielle Brandquellen entfernt oder zumindest auf Abstand zu den gefährdeten Bauteilen gebracht. In der Regel sind Gebäude auch mit Fluchtwegeplänen ausgestattet und die Bewohnerinnen und Bewohner dazu angehalten, sich über diese zu informieren.

Vorbeugender wie auch abwehrender Brandschutz kann nur dazu dienen, einerseits die Wahrscheinlichkeit jederzeit möglicher Brandfälle deutlich zu reduzieren sowie andererseits im tatsächlichen Brandfall dafür zu sorgen, dass aus dem Brandereignis keine Brandkatastrophe wird. Doch eine hundertprozentige Sicherheit kann und wird es nicht geben.

Im Downloadbereich unten befindet sich die GdW-Rundinformation vom 16. Juni 2017 mit weiteren Erläuterungen zum Thema.

 

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