BRANDENBURGS LANDESREGIERUNG ZU DEN STROMPREISERHÖHUNGSPLÄNEN DER ENERGIEVERSORGER

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In Beantwortung einer Kleinen Anfrage äußerte sich die brandenburgische Landesregierung kürzlich ausweichend zur Frage, wie sie mit den Anträgen von Stromversorgern auf die Erhöhung ihrer Tarife zum 1. Januar 2006 umgehen will. Begründet wurden die beim Wirtschaftministerium vorgelegten Anträge allgemein mit höheren Kosten an der Strombörse in Leipzig sowie der Einspeisungspflicht von Strom aus erneuerbaren Energien in das Netz. Auf die Frage, ob die Landesregierung den Anträgen der Energieversorgungsunternehmen auf Tariferhöhungen zustimmen werde, antwortet der Minister für Wirtschaft, dass die Verwaltungsverfahren zur Prüfung der Anträge der Energieversorgungsunternehmen auf Erhöhung der Allgemeinen Tarife für Elektrizität sind noch nicht abgeschlossen seien (Stand: 14.11.2005, Anmerk.d.R.). Eine Beantwortung der Frage könne deshalb zurzeit nicht erfolgen. Die Preisgenehmigung werde nur erteilt, soweit das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nachweise, dass entsprechende Preise in Anbetracht der gesamten Kosten- und Erlöslage bei elektrizitätswirtschaftlich rationeller Betriebsführung erforderlich sind.Im Hinblick auf die Frage, wie die Landesregierung hinsichtlich der Entscheidungsfindung zu einer engeren Kooperation zwischen dem Wirtschafts- und dem Verbraucherschutzministerium stünde, weist Minister Junghanns lediglich darauf hin, dass diese auf der Grundlage der Gemeinsamen Geschäftsordnung erfolge. Im Übrigen sei die Genehmigung der Allgemeinen Tarife für Elektrizität ein Verwaltungsakt, der gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfgBbg) und der Bundestarifordnung Elektrizität (BTO Elt) zu erlassen sei.Die Bewertung der Begründung des Tariferhöhungsansinnens durch die gestiegenen Kosten an der Strombörse in Leipzig und die höheren Weltmarktpreisen sei Gegenstand des Verwaltungsverfahrens, zu dem im Rahmen der Anfrage keine Stellung genommen wird.