BRANDENBURGISCHES GERICHTSORGANISATIONSGESETZ

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Das Gesetz zur Neuordnung von Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation vom 19. Dezember 2011 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil 1 vom 19. Dezember 2011 veröffentlicht. Der BBU hatte über die Inhalte zuletzt informiert. Hierauf wird verwiesen. Das Gesetz ist hinsichtlich der Neuregelungen zu den Arbeitsgerichten rückwirkend am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.Die Neuregelungen zu den Zivilgerichten treten am 1. April 2012 in Kraft.Die anderen Regelungen treten erst zum 1. Januar 2013 in Kraft. Dies betrifft insbesondere die Neuregelung zu den Landgerichtsbezirken. Zum Landgerichtsbezirk Cottbus gehört künftig auch der Bezirk des Amtsgerichtes Königs Wusterhausen. Zum Landgerichtsbezirk Frankfurt (Oder) gehört künftig nicht mehr das Amtsgericht Schwedt/Oder, dies wechselt zum Landgerichtsbezirk Neuruppin. Download des Gesetzes

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