Das sagte Christoph Schulze, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion im brandenburgischen Landtag. Die Politik müsse berücksichtigen, dass das Urteil für betroffene Bürger "finanziell fatale Auswirkungen" haben könnte.
Schulze unterstrich: "Mit der Gesetzesänderung Ende 2003 war niemals beabsichtigt, dass bis in DDR-Zeiten nachträglich Gebühren erhoben werden können." Das Gericht habe weit über die damalige Absicht hinausgeschossen. Schulze bat die Verbände, jetzt noch keine Zahlungsaufforderungen zu verschicken. Das sollte vom zuständigen Innenministerium abgesichert werden. "Wir brauchen möglichst schnell Rechtsklarheit. Wir müssen Konsequenzen ziehen und möglicherweise das Gesetz ändern", forderte Schulze. Das Innenministerium müsse bereits vor der Expertenanhörung erste Lösungsvorschläge unterbreiten. Bürger, die vor 1990 ihre Trink- und Abwasseranschlüsse verlegt hätten dürften jetzt nicht mehr zur Kasse gebeten werden. "Zugleich müssen wir aber auch einen Weg finden, damit diejenigen, die nach der Wende neue Anschlüsse erhalten haben, nicht über Gebühr Gebühren zahlen müssen." Am 16. April findet im Innenausschuss des brandenburgischen Landtages eine Expertenanhörung zu dem Thema statt.