Brandenburger Kappungsgrenzenverordnung veröffentlicht

PDF
Pünktlich zur heißen Phase des Landtagwahlkampfes im Land Brandenburg erscheint die Verordnung zur Bestimmung der Gebietskulisse zur Senkung der Kappungsgrenze gemäß § 558, Abs. 3, des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Wie der BBU bereits berichtete, werden 30 Gemeinden im berlinnahen Raum zu Gemeinden erklärt, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet und die Kappungsgrenze auf 15 Prozent begrenzt ist. Die Verordnung tritt am 01. September 2014 in Kraft und gilt bis einschließlich 31. August 2019.

Die Landesregierung setzt sich damit über die vielfach geäußerte Kritik aus Verbänden und der Wirtschaft hinweg. Vorschläge zum differenzierteren Umgang, sowohl was die Anzahl der Gemeinden, die Bewertung einer nicht ausreichenden Versorgung der Bevölkerung und die Dauer der Verordnung betreffend, wurden nicht berücksichtigt.

Downloads

kappungsgrenzenverordnung
PDF
80.09 KB

Ansprechpersonen

 Kerstin Braun
Kerstin
Braun
Mitarbeiterin
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
T +49 (30) 89781 - 122