BRANDENBURGER KABINETT VERABSCHIEDET GESETZ ZUR GERICHTSNEUORDNUNG

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Seit dem Jahr 2005 diskutiert die Brandenburger Politik über die Neuordnung der Gerichtstruktur des Landes. Nun hat das Kabinett nach längeren Abstimmungsschwierigkeiten innerhalb der Regierungsfraktionen den Entwurf eines Gesetzes verabschiedet, durch das die Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirke bis 2013 neu geordnet werden sollen. Hervorzuheben ist, dass von den vorhandenen 25 Amtsgerichten im Land – anders, als dies zunächst geplant  gewesen war - keines von einer Schließung betroffen sein wird. Zuletzt war die Auflösung der Amtsgerichte Zossen, Eisenhüttenstadt und Guben sowie des Arbeitsgerichts Senftenberg im Gespräch gewesen. Auch das zunächst geplante zentrale Grundbuchamt soll nicht realisiert werden. Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass sich derzeit kein Erfolg bei der Entwicklung der elektronisch verfügbaren Grundakten abzeichnet. Es bleibt daher bei der papiergebundenen Grundakte.Mit dem jetzt vom Kabinett beschlossenen Gerichtsneuordnungsgesetz, das allerdings erst nach der Sommerpause durch den Landtag verabschiedet werden muss, wird künftig ein neues Zukunftskonzept für alle Gerichte umgesetzt. Hierzu wurden bisher folgende Einzelheiten mitgeteilt: Das Amtsgericht Zossen behält als mittelgroßes Gericht seine Eigenständigkeit Erhalten bleibt auch das Amtsgericht Eisenhüttenstadt, es wird nicht dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) zugeschlagen. Das Amtsgericht Guben verliert zwar seine Eigenständigkeit, bleibt jedoch als Zweigstelle des Amtsgerichtes Cottbus erhalten. Das Arbeitsgericht Senftenberg wird auch künftig weiter bestehen und zwar als auswärtige Kammer des Arbeitsgerichtes Cottbus. Geplant ist, die Kammer im Amtsgericht Senftenberg unterzubringen, sobald das dortige Gebäude umgebaut und saniert wurde. In der Nordhälfte des Landes soll künftig im Landkreis Uckermark die Polizei der Polizeidirektion Frankfurt (Oder) unterstellt werden, während Staatsanwaltschaft und Gerichte dem Landgerichtsbezirk Neuruppin zugeordnet werden.Nähere Einzelheiten sind der bisher nur vorliegenden Presseerklärung des Justizministeriums des Landes Brandenburg zu entnehmen. Es bleibt abzuwarten, ob das Gesetz vom Landtag im Herbst unverändert beschlossen wird.Bereits kurz nach Verabschiedung durch das Kabinett gab es zu den geplanten Neuregelungen Kritik aus dem Kreis des Bundes der Brandenburger Staatsanwälte. Der Deutsche Richterbund hält den Zeitpunkt der  Reform für falsch. Er schlägt vor, die Kommunalreform, die ebenfalls in Rede steht, abzuwarten (Beitrag aus der Lausitzer Rundschau vom 8. August 2011). Download der Presseerklärung

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