BRANDENBURG WILL INNENSTÄDTE MIT STADTERNEUERUNG UND NEUER WOHNEIGENTUMSFÖRDERUNG STÄRKEN

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Das Land Brandenburg will bei der Stadterneuerung zukünftig auf bewährte und auf neue Rezepte setzen. Die Wohneigentumsförderung soll vor allem in Innenstädten die Stadterneuerung ergänzen. Bis zu 40.000 Euro nicht zurückzuzahlenden Zuschuss kann bekommen, wer Wohneigentum in innerstädtischen Sanierungs- und Entwicklungsgebieten bilden will. Die Städte seien das Kapital für die weitere Landesentwicklung, sagte hierzu Infrastrukturminister Reinhold Dellmann. In ihnen konzentriere sich das wirtschaftliche Entwicklungspotenzial des Landes. Die Städtebauförderung leiste gerade bei stadtbildprägenden, denkmalgeschützten Gebäuden einen nicht zu unterschätzenden Beitrag. Mit der neuen und vereinfachten Förderung für Wohneigentum in den Innenstädten werde es für Bauherren wesentlich leichter, Unterstützung zu erhalten.Über 100 große und kleine Städte erhalten derzeit Fördermittel für die Stadtsanierung. Ein Beispiel für eine gelungene Sanierung sei der Stadtkern von Perleberg, so Dellmann. In den vergangenen Jahren konnten hier mit Hilfe von Bund, Land und Stadt viele stadtbildprägende Altbauten mit hoher Qualität saniert werden. Bund und Land stellten hiefür seit 1991 im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz rund 23 Millionen Euro zur Verfügung. Je nach denkmalpflegerischer Bedeutung des Objekts, der Wirtschaftlichkeit der Nutzung und der Höhe des Sanierungsaufwands wurden dabei Hüllensanierungen (Dach, Fassade, Fenster) oder deutlich aufwendigere umfassende Modernisierungen bezuschusst. Künftig sollen die Möglichkeiten der Städtebauförderung noch besser durch die Wohnraumförderung ergänzt werden. Wer Wohneigentum in innerstädtischen Sanierungs- und Entwicklungsgebieten bilden will, kann einen Zuschuss bekommen. Dieser setzt sich aus der Grundförderung in Höhe von 12.000 Euro sowie - je nach Einzelfall - aus mehreren Komponenten der Zusatzförderung (für Bestandsobjekte, für Haushalte mit geringen Einkünften, für Kinder und Haushalte mit schwerbehinderten Angehörigen) zusammen. Für eine Familie mit zwei Kindern, die Wohneigentum in einem passenden Bestandsobjekt bilden möchte, kann der Gesamtbetrag der nicht rückzahlbaren Zuschüsse – ohne Berücksichtigung einer zusätzlich möglichen Städtebauförderung – bis zu rund 40.000 Euro betragen. Entsprechende Förderanträge können bei der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden. Darüber hinaus können auch Bauträger bei der Herrichtung von Bestandsgebäuden, aber auch für Neubau in Form von Baulückenschließung und auf innerörtlichen Recyclingflächen, mit Darlehen als Anschubfinanzierung im Rahmen der Wohneigentumsförderung unterstützt werden.Antragsunterlagen sowie Informationsmaterial erhalten Interessenten bei der ILB. Die ILB-Kundenberater sind telefonisch unter der Hotline 0331/ 660-1322 oder über E-Mail immo-kunden@ilb.de zu erreichen. Informationen zu allen Angeboten finden sich auch im Internet unter www.ilb.de.