Die fünf wichtigsten Kernelemente der Reform sind nach aktuellem Stand:
- Teilweise Neugliederung der Kreisstrukturen
- Schuldenentlastung von Kreisen und bisher kreisfreien Städte,
- Verlagerung von Verwaltungsaufgaben von der Landes- auf die kommunale Ebene,
- immer größere Erledigung von Verwaltungssachen per Internet,
- Stärkung kultureller Leuchttürme in den größeren Städten.
Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass aus „14 plus 4“ dann „11 plus1“ werden sollen. Die Landkreise Prignitz und Ostprignitz-Ruppin sollen einen gemeinsamen Landkreis bilden, ebenso sollen die Landkreise Uckermark und Barnim sowie die Landkreise Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz zusammengelegt werden. Zudem sollen laut Entwurf die kreisfreien StädteBrandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) sowie Cottbus in ihre jeweiligen Landkreise integriert werden. Die Landeshauptstadt Potsdam bleibt kreisfrei, die Landkreise Dahme-Spreewald, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming bestehen in bisheriger Form fort.
Damit würde, sollte der Gesetzesentwurf die Zustimmung des Landtags Brandenburg finden, die Zahl der kreislichen Verwaltungen reduziert: aus bisher 14 Landkreisen und 4 kreisfreien Städten sollen in Zukunft 11 Landkreise und eine kreisfreie Stadt werden.
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