BRANDENBURG STARTET BUNDESRATSINITIATIVE FÜR VEREINFACHTES ZULASSUNGSRECHT VON WINDKRAFTANLAGEN

PDF
Das Land Brandenburg hat am 18. Februar einen Antrag auf Änderung im Zulassungsrecht für Windkraftanlagen in den Bundesrat eingebracht. Hintergrund sei eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Vorjahr, die die gesamte Windkraftbranche, aber auch alle Immissionsschutz- und Baubehörden Deutschlands, durcheinandergewirbelt habe, teilte Umweltminister Dietmar Woidke mit. Mit dem Verordnungsantrag reagiere das Land auf ein Urteil des Vierten Senats des Bundesverwaltungsgerichts, der im Juni 2004 entschieden hatte, dass eine Windfarm auch dann vorliegt, wenn einzelne Windkraftanlagen von mehreren unabhängigen Betreibern errichtet werden. Im Anschluss an dieses Urteil seien viele Genehmigungsverfahren umzustellen gewesen und dadurch verzögert worden. Gleichzeitig bestehe für viele der seit 2001 ausgesprochenen Baugenehmigungen für Windkraftanlagen große Rechtsunsicherheit.Diese Unsicherheiten im Zulassungsrecht für Windkraftanlagen sollen nun beseitigt werden. Mit der von Brandenburg vorgeschlagenen Bundesratsinitiative soll für die Betreiber Rechtssicherheit hergestellt werden, indem das bislang zersplitterte Zulassungsverfahren bei Windkraftanlagen vereinheitlicht wird. Die bisherige Rechtslage sei nicht nur schwer durchschaubar, so Woidke, sie begünstigte auch eine Aufteilung von Anträgen. Aus den bisher drei verschiedenen Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen, nämlich ein bis zwei Windkraftanlagen im Baugenehmigungsverfahren, Windfarmen mit drei bis fünf Windkraftanlagen im vereinfachten und Windfarmen mit sechs und mehr Windkraftanlagen im förmlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, soll nun ein einziges Verfahren werden. In Zukunft würde dann für alle Windkraftanlagen gleichermaßen das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren gelten. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nur notwendig, wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Das Bundesumweltministerium hat bereits signalisiert, bei Vorlage einer entsprechenden Initiative eine Legalisierungsregelung für die vom Urteil betroffenen baugenehmigten Windkraftanlagen auf den Weg zu bringen.