Anlässlich der Vorstellung des "Wachstumsprogramm für den Brandenburger Mittelstand", das am 1. September 2005 starten soll, informierte Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns kürzlich über die Schritte zur Neuausrichtung der Brandenburger Wirtschaftsförderung.
Weil der Mittelstand ein wichtiger Wachstums- und Arbeitsmarktmotor im Land sei, solle er in der Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung besonders unterstützt werden, unabhängig von Ort und Branche. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bedeute das für das Förderprogramm der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" konkret:Für Investitionen mit einem förderfähigen Volumen von bis zu 2,5 Millionen Euro wird künftig der Höchstfördersatz gewährt. Dieser beträgt derzeit bis zu 50 Prozent. (Ausnahmen: Arbeitsmarktregion Berlin-Brandenburg: 30 Prozent netto; Firmen über 20 Mitarbeiter, die nicht ausbilden, sowie Firmen über 150 Mitarbeiter, die keine Forschung und Entwicklung betreiben, erhalten einen Abzug beim Fördersatz von jeweils 5 Prozent.) Mittelständische Unternehmen können in Zukunft unmittelbar nach der Beantragung mit ihrer Investition beginnen. Auf die bisher notwendige Bewilligung eines "vorzeitigen Maßnahmebeginns" wird verzichtet.Der Abruf der Fördermittel ist künftig bis zu zwei Monaten vor Bezahlung der Rechnung möglich.Die Gewährung des Förderhöchstsatzes wird vereinfacht: Zukünftig richtet sich die Förderung in erster Linie nach dem förderfähigen Investitionsvolumen. Auf den Nachweis der sogenannten Struktureffekte wird weitestgehend verzichtet.Die Regelungen gelten ab 1. September 2005 für Neuanträge ebenso wie für bereits vorliegende, noch nicht bewilligte Anträge.Das Wachstumsprogramm für den Mittelstand sei die erste Stufe in der Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung in Brandenburg, so Junghanns weiter. Die zweite Stufe - die Konzentration bei größeren Investitionen auf 16 Wachstumsbranchen und zusätzlich auf Schwerpunktorte bei Neuansiedlungen - solle zum 1. Januar 2006 in Kraft treten.Die Neuausrichtung gehe weiter und werde sich über die Investitionsförderung hinaus auch auf andere Förderprogramme erstrecken. Dazu zählten z.B. die Innovationsförderung, der Technologietransfer, die Netzwerkförderung und die Unterstützung bei der Markterschließung. Ziel sei es, für jede der 16 Wachstumsbranchen ein bedarfsgerechtes Paket an passenden Förderinstrumenten anzubieten, das sich an den unterschiedlichen Bedürfnissen der Branchen ausrichte.