Staatssekretär Rainer Genilke: „Deutschland und somit auch Brandenburg wollen bis 2045 klimaneutral werden. Ein wichtiger Baustein für den ambitionierten Weg dorthin ist klimafreundliches und gleichzeitig bezahlbares Bauen und Sanieren. Deshalb haben wir unsere Förderrichtlinien ergänzt. Ab sofort gibt es einen Klimazuschuss von 300 Euro pro Quadratmeter für den Mietwohnungsbau. Im Wohneigentum geben wir 30.000 Euro Zuschuss. Zudem unterstützen wir jedes Projekt mit einem zusätzlichen Darlehen bis maximal 150.000 Euro. Damit leisten wir einen spürbaren Beitrag für die Wärme- und Energiewende. Gleichzeitig setzen wir mit Blick auf die explodierenden Energiepreise ein wichtiges Signal für die Wohnungsunternehmen, die privaten Vermieterinnen und Vermieter sowie die selbstnutzenden Bauherren.“
Christian Kistner, Vorstandsmitglied der ILB und zuständig für den Förderbereich Wohnungsbau, ergänzt: „Den Ausbau von Mietwohnraum und den Aufbau von mehr Wohneigentum in Brandenburg zu unterstützen, ist ein strategisches Anliegen der ILB. Junge Familien sind uns dabei besonders wichtig. Wir freuen uns, dass die Landesregierung hier neue Förderanreize unter dem Fokus der Energieeffizienz setzt. Das ist nachhaltig und passt in die aktuelle Diskussion über steigende Energiepreise. Unsere Kundenberaterinnen und -berater informieren gerne zu allen Details.“
BBU-Vorständin Maren Kern sagte: „Die soziale Wohnungswirtschaft in Brandenburg begrüßt die Erweiterung um eine Klimakomponente in Form eines Zuschusses. Damit übernimmt das Land Verantwortung und zeigt Verlässlichkeit dort, wo der Bund das allenfalls unzureichend macht: bei einer nachhaltigen und transparenten Förderstruktur. Auch wenn diese Landesförderung selbstverständlich die enormen Ausfälle bei der Bundesförderung leider nicht ausgleichen kann, stärkt sie angesichts der massiv steigenden Baukosten doch die Möglichkeiten zu einer sozial tragbaren ökologischen Modernisierung. Wir sind dem Ministerium dankbar für sein pragmatisches und lösungsorientiertes Vorgehen. Gerade in diesen Zeiten kommt es mehr denn je auf so ein starkes Fundament partnerschaftlicher Zusammenarbeit an.“
Die Verwaltungsvereinbarung „Klimagerechter Sozialer Wohnungsbau 2022" des Bundes hat die Anforderungen für eine Inanspruchnahme dieser Förderung vorgegeben. So muss bei neu geschaffenem Wohnraum mindestens der Effizienzhausstandard 55 und bei Modernisierung von Wohnraum mindestens der Effizienzhausstandard 85 erreicht werden. Daraus ergeben sich mehr finanzielle Aufwendungen für die Realisierung dieser Bauprojekte. Diese sollen nun durch eine Klimakomponente in der Mietwohnungsbau- und Wohneigentumförderrichtlinie ausgeglichen werden.
Im Rahmen der Mietwohnungsbauförderrichtlinie wird künftig für Maßnahmen, die die verbindlichen Vorgaben Verwaltungsvereinbarung „Klimagerechter sozialer Wohnungsbau 2022“ erreichen, ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 300 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gewährt. Im Rahmen der Wohneigentumförderrichtlinie wird ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 30.000 und ein zusätzliches Baudarlehen in Höhe von bis zu 150.000 Euro gezahlt. Dabei soll das zusätzliche Baudarlehen das im Jahr 2022 weggefallende beziehungsweise teurer gewordene KfW-Darlehen ersetzen.
Anträge auf Förderung können ab sofort bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden. Die ILB-Kundenberaterinnen und -berater informieren zu allen Details unter Tel. 0331 660-1322. Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.ilb.de/klimabaustein
Mietwohnungsbau- und die Wohneigentumförderrichtlinie im Amtsblatt: https://bravors.brandenburg.de/sixcms/media.php/76/Amtsblatt%2041_22.pdf
BBU-Verbandskonferenz vom April 2022 zum Thema Wohnungsbauförderung in Brandenburg: https://bbu.de/themen/neubau/?r=/reader/ajax/49045
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