Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.
Hotline: 0331 660-2920, Mo-Fr von 8-17 Uhr
E-Mailkontakt https://www.ilb.de/de/kontakt/kontakt-formular/infotelefon-heizkostenhilfe.jsp
Programmhinweise
Zusätzlich zu den Preisbremsen für Gas und Strom für 2023 hat der Deutsche Bundestag am 15. Dezember 2022 auch Härtefallhilfen für private Haushalte beschlossen, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen. Folgende Energieträger sind umfasst:
- Heizöl,
- Flüssiggas (LPG),
- Holzpellets,
- Holzhackschnitzel,
- Holzbriketts,
- Scheitholz und Kohle/Koks.
Weitere Hinweise zum Programm erhalten Sie auf der Übersichtsseite des Bundes https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=Heizkosten#requirements
Mit der Härtefallregelung zur Entlastung von Privathaushalten bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Energieträgern sollen die Mehrkosten bei diesen Energieträgern im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Dabei können Rechnungen von privaten Haushalten aus dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 berücksichtigt werden. Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist das Lieferdatum.
Ansprechpersonen