Brandenburg: Fortsetzung der Landesinitiative "Meine Stadt der Zukunft" im Zeitraum 2023-2025

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Nach dem erfolgreichen Abschluss des ersten Umsetzungszeitraums der Landesinitiative (2020-2022) wird »Meine Stadt der Zukunft« im Zeitraum 2023-2025 fortgesetzt. Mit der Initiative unterstützt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) die Brandenburger Kommunen bei der Auseinandersetzung mit wichtigen Zukunftsthemen einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Im Fokus steht hierbei die Entwicklung und Erprobung von innovativen Ideen und Ansätzen für die Stadtentwicklung unter intensiver Einbindung der Stadtgesellschaft durch verschiedene Partizipationsformate. Die Landesinitiative stützt sich dabei auf zwei „Säulen“: die Durchführung von Modellvorhaben und einen begleitenden Wissenstransfer für alle Brandenburger Kommunen. Mehr Informationen online: www.msdz.brandenburg.de

Nachstehend sind wichtige Eckpunkte für die Ausgestaltung neuer Modellvorhaben benannt.

INHALTLICHER FOKUS

  • Gesucht werden Modellvorhaben, die anhand konkreter Herausforderungen vor Ort neue Ansätze der Stadtentwicklung unter aktiver Einbeziehung ihrer Stadtgesellschaft und ihrer Stadtpolitik erproben (im Sinne einer kooperativen Stadtentwicklung). Erfahrungen aus den im ersten Umsetzungszeitraum abgeschlossenen MSdZ-Modellvorhaben können aufgegriffen werden.
  • Im Fokus des Modellvorhabens stehen bau- und raumrelevante Zukunftsthemen. Für das Modellvorhaben ist ein konkreter Raum zu betrachten (z. B. Quartier, Siedlungszusammenhang, Siedlungsachse).
  • Mindestens zwei der nachstehenden Zukunftsthemen sind im Modellvorhaben zu adressieren. Der inhaltliche Gestaltungsspielraum ist hierbei breit angelegt.
  • KLIMAWANDEL – mögliche Handlungsfelder sind Klimaschutz und Klimaanpassung, lokale Energie-/Wärmeplanung, umweltgerechte innerörtliche Mobilität
  • DIGITALISIERUNG – mögliche Smart-City-Handlungsfelder aus z. B. den Bereichen Smart Living, Smart Mobility, Smart Energy, Datenplattformen und digitale Planungsportale, Sensorik
  • GEMEINWOHL – mögliche Handlungsfelder sind demografischer Wandel, lokale Netzwerke, Beförderung demokratischer Prozesse, gesellschaftlicher Zusammenhalt, soziale Stadtentwicklung, soziale Infrastrukturen

RAHMENBEDINGUNGEN

  • Die teilnehmenden Kommunen werden vom MIL mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 100.000 Euro pro Modellvorhaben unterstützt. Die Mittel sind zweckgebunden und können für die Beauftragung Dritter und für Sachkosten eingesetzt werden. Eigene Personalkosten können nicht abgerechnet werden. Der kommunale Eigenanteil an der Gesamtfinanzierung beträgt 20 %.
  • Die Modellvorhaben sollen im Zeitraum Januar 2024 bis Oktober 2025 umgesetzt werden.
  • Die Umsetzung wird von einem kontinuierlichen Austausch der Modellkommunen untereinander begleitet.

BEWERBUNGSVERFAHREN

  • Bewerben können sich Städte und städtisch geprägte Gemeinden des Landes Brandenburg. Gemeinsame Bewerbungen von Kommunen sind möglich, sofern ein gemeinsames Thema und räumlicher Zusammenhang darstellbar sind.
  • Detaillierte Regelungen für das Bewerbungsverfahren, die Bewerbungsanforderungen sowie die Auswahlkriterien werden im Mai 2023 veröffentlicht und im Rahmen von Informationsveranstaltungen vorgestellt. Bewerbungen sind auf Grundlage einer aussagekräftigen Projektskizze im Zeitraum Mai bis August 2023 möglich.
  • Die Auswahl der Modellvorhaben erfolgt durch eine unabhängige Fach-Jury. Das Ergebnis der Auswahl wird im September 2023 bekanntgegeben.

KONTAKT

Referat 22 Stadtentwicklung, Dörthe Matheus (MIL-Referat22@MIL.Brandenburg.de.de | 0331 866 8134)

www.msdz.brandenburg.de

Ansprechpersonen

 Matthias Brauner
Matthias
Brauner
Besonderer Vertreter und Bereichsleiter
Landesgeschäftsstelle Potsdam (LGS)
T +49 (331) 27183 - 11