Wie der BBU berichtete, hat die brandenburgische Landesregierung den Steuersatz der Grunderwerbssteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Brandenburg gelegene Grundstücke beziehen, auf fünf Prozent erhöht. Das Gesetz wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, Teil I, Nr. 40, vom 29. November 2010 veröffentlicht.
Damit tritt das Gesetz am 1. Januar 2011 in Kraft und ist auf alle Rechtsvorgänge anzuwenden, die ab diesem Stichtag verwirklicht werden. Download des Gesetzestextes
Downloads
18E03E2_GVO-Blatt_Brbg_40
PDF
162
Ansprechpersonen