Bodenrichtwerte Berlin zum 1. Januar 2022 stehen ab sofort zum Abruf bereit

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Die aktuellen Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 stehen online zum Abruf bereit, dies teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen am 19. Mai 2022 mit. Über den Berliner Gutachterausschuss www.berlin.de/gutachterausschuss ist das Bodenrichtwertinformationssystem - BORIS Berlin zu erreichen. Hier können die aktuellen Bodenrichtwerte abgerufen werden. 

Für Sachverständige der Immobilienbewertung ist der Abruf der Bodenrichtwerte über BORIS Berlin geübte Praxis. Neu ist, dass die aktuellen Bodenrichtwerte auch für die Erklärungen zur neuen Grundsteuer ab Juli 2022 notwendig sind. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat in ihrer Pressemitteilung vom 6. April 2022 ausführlich die Hintergründe hierzu erläutert und Anwendungshinweise für die Steuererklärung bereitgestellt.

In der Regel können die Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2022 über BORIS Berlin Bodenrichtwerte - Berlin.de unter Angabe der Adresse der Immobilie problemlos abgerufen werden.
Eigentümerinnen und Eigentümer, die im Rahmen der Grundsteuererklärung den Bodenrichtwert benötigen, sollten jedoch unbedingt vor dem Abruf des für ihr Grundstück zugehörigen Bodenrichtwertes die von der Geschäftsstelle vorbereitete Benutzeranleitung lesen.
Die Benutzeranleitung finden Sie unter https://www.berlin.de/gutachterausschuss/_assets/aservice/ainformationen-zu-den-bodenrichtwerten/benutzeranleitung-boris-berlin-kurz.pdf

Ansprechpersonen

 Mario Hilgenfeld
Mario
Hilgenfeld
Bereichsleiter
Wohnungswirtschaft / -politik
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