Für Sachverständige der Immobilienbewertung ist der Abruf der Bodenrichtwerte über BORIS Berlin geübte Praxis. Neu ist, dass die aktuellen Bodenrichtwerte auch für die Erklärungen zur neuen Grundsteuer ab Juli 2022 notwendig sind. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat in ihrer Pressemitteilung vom 6. April 2022 ausführlich die Hintergründe hierzu erläutert und Anwendungshinweise für die Steuererklärung bereitgestellt.
In der Regel können die Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2022 über BORIS Berlin Bodenrichtwerte - Berlin.de unter Angabe der Adresse der Immobilie problemlos abgerufen werden.
Eigentümerinnen und Eigentümer, die im Rahmen der Grundsteuererklärung den Bodenrichtwert benötigen, sollten jedoch unbedingt vor dem Abruf des für ihr Grundstück zugehörigen Bodenrichtwertes die von der Geschäftsstelle vorbereitete Benutzeranleitung lesen.
Die Benutzeranleitung finden Sie unter https://www.berlin.de/gutachterausschuss/_assets/aservice/ainformationen-zu-den-bodenrichtwerten/benutzeranleitung-boris-berlin-kurz.pdf
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