Der Einsatz der Finanzhilfen wird in jährlichen Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen geregelt. Denn für den sozialen Wohnungsbau zuständig sind die Länder. Der Bund kann die Länder aber seit einer im Jahr 2019 erfolgten Grundgesetzänderung durch Finanzhilfen unterstützen.
Für den klassischen sozialen Wohnungsbau sind im kommenden Jahr 2 Milliarden Euro vorgesehen. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung mit 500 Millionen Euro die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Hierfür gibt es im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus ab 2023 ein besonderes Fördersegment, für das die Bundesministerin heute die gesonderte Verwaltungsvereinbarung „Junges Wohnen“ unterschrieben hat. Bundesbauministerin Geywitz bittet die Landesbauministerinnen und -minister, jetzt ebenfalls schnell die Verwaltungsvereinbarungen zu unterzeichnen. Erst wenn alle Länder unterschrieben haben, können auch Bewilligungen ausgesprochen werden.
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