In der Eröffnungsveranstaltung der Berliner Energietage am 2. Mai 2005 wurden durch Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit Teile des aktuellen Arbeitsstandes bezüglich der Einführung von Energieausweisen im Gebäudebestand öffentlich dargestellt. Betont wurde, dass es sich dabei noch nicht um die abgestimmte Position aller Ressorts handelt.
Im Einzelnen wurden dabei folgende Aussagen gemacht:Grundsätzlich sollen sowohl Bedarfs-, als auch Verbrauchsausweise zugelassen werden. Abgrenzungen werden im Detail stattfinden. Verbrauchsbasierte Ausweise sollen für Wohngebäude mit acht und mehr Wohneinheiten zugelassen werden. Das System soll nach fünf Jahren überprüft werden. Das Ausweisformular soll fünf Seiten mit folgenden Inhalten umfassen:Seite 1: Allgemeine BeschreibungSeite 2: Bedarf Primärenergie und EndenergieSeite 3: Verbrauch EndenergieSeite 4: ModernisierungshinweiseSeite 5: Fachliche Erläuterungen und HinweiseFür die Verbrauchswerte wird zur Zeit der Einsatz „synthetischer“ Referenzkennwerte geprüft, die aus dem Neubaustandard der Energieeinsparverordnung (EnEV) abgeleitet werden. Als Vergleich für den aus der Energieabrechnung ermittelten Energieverbrauchskennwert würde dann nicht ein empirisch ermittelter, durchschnittlicher Energieverbrauch verwendet, sondern ein Wert, der sich durch Umrechnung aus der Anforderung der Energieeinsparverordnung an Neubauten ergibt, z.B. 140 Prozent des Neubauniveaus. Da damit die Ermittlung der Gebäudehüllflächen und des Bruttovolumens nach der EnEV oder ein Bezug auf die sogenannte Gebäudenutzfläche AN verbunden ist, würde dies die Verwendung verbrauchsbasierter Energieausweise unpraktikabel machen. Bezüglich der Modernisierungshinweise soll (im Unterschied zum Feldversuch der dena) deutlich auf die notwendige Kostengünstigkeit der empfohlenen Maßnahmen hingewiesen werden. Für die Anwendung von Verbrauchskennwerten in Energieausweisen soll es in Ergänzung der EnEV je eine Richtlinie für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude geben. Der Referentenentwurf der EnEV wurde für Ende Juni dieses Jahres angekündigt. GdW und BBU werden sich weiter mit Nachdruck für einfache, kostengünstige und transparente Energieausweise einsetzen.Die zweite und dritte Lesung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) ist für den 16. und 17. Juni im Bundestag vorgesehen. Der zweite Durchgang im Bundesrat, dessen Zustimmung zum EnEG erforderlich ist, ist für den 8. Juli 2005 vorgesehen. Dieser Zeitplan ist aber schon nicht mehr einzuhalten, da zwischenzeitlich bekannt wurde, dass in der Sitzung des Bundestagsausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen am 11. Mai eine Anhörung zum Energieeinsparungsgesetz für den 29. Juni beschlossen wurde.