Das Bundesbauministerium hat klargestellt, dass Wohnungsunternehmen, die sich am Wettbewerb "Energetische Sanierung von Grosswohnsiedlungen" beteiligen wollen, mit der Ausarbeitung der Wettbewerbsbeiträge sofort beginnen können.
Eine Bestätigung der Mitwirkung am Wettbewerb durch das mit der Betreuung beauftragte Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBSR) braucht nicht abgewartet zu werden, denn die in der Auslobung abgeforderte Interessenbekundung, die bis zum 13. März eingereicht werden muss, dient lediglich der Information des BMVBS über die Zahl der Wettbewerbsteilnehmer und über den voraussichtlichen Umfang der bereitzustellenden Zuschüsse. Allerdings muss das der Auslobung beigefügte knappe Formular zur Interessenbekundung ausgefüllt worden sein. Wie der BBU kürzlich berichtete, werden alle Einreicher bei Abgabe eines bewertungsfähigen Beitrages die Hälfte eines pauschalierten Zuschusses für dessen Ausarbeitung erhalten, der vollständig ausgezahlt wird, wenn die Jury seine Umsetzung empfiehlt (vgl. Punkt 2 der Auslobung). Mit Preisen ausgezeichnete Projekte werden darüber hinaus mit attraktiven Finanzierungszuschüssen unterstützt.Die Überschrift des Formulars zur Interessenbekundung hatte bei einigen Unternehmen den Eindruck erzeugt, als müsse man sich für eine Teilnahme am Wettbewerb erst bewerben und deshalb auf eine formale Teilnahmebestätigung warten. Da der Wettbewerbszeitraum (bis 29. Mai 2009) sehr knapp bemessen ist, sollte von den Interessenten hingegen umgehend mit der Ausarbeitung der Beiträge begonnen werden.