BMVBS: MEHR GELD FÜR ENERGETISCHE SANIERUNG – ABER NICHT FÜR WOHNGEBÄUDE

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Ab 1. April wird die staatliche Förderung für die energieeffiziente Gebäudesanierung ausgeweitet. Die bisherige Beschränkung der KfW-Förderung auf Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kindergärten entfällt. Damit können nun alle Gebäude, die kommunalen und sozialen Zwecken dienen, gefördert werden, also auch Vereinsheime, Rathäuser oder Krankenhäuser. Leider sind Wohngebäude von dieser Aufstockung ausgenommen, da die Neuregelung nur für die beiden KfW-Programme "Energieeffizient Sanieren – Kommunen" und "Sozial Investieren – Energetische Sanierung" gilt. Laut Bundesbauminister Ramsauer sei die Maßnahme ein Schritt zur Umsetzung der ehrgeizigen Ziele, die sich die Bundesregierung mit ihrem Energiekonzept gesteckt hat. Bislang war die Förderung auf Schulen, Kindertagesstätten, Schulsport und -schwimmhallen sowie Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit beschränkt. Durch die breitere Förderung werden Kommunen sowie gemeinnützige Organisationen und Vereine in ihrem Einsatz für Klimaschutz und Umwelt stärker unterstützt. Zugleich werden Vereine und nicht-kommunale Träger gesellschaftlicher Einrichtungen in die Förderung einbezogen.

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 Kerstin Braun
Kerstin
Braun
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