BMU LEGT AVISIERTE ANWENDUNGSHILFE FÜR TECHNISCHE UMSETZUNG DES EINSPEISEMANAGEMENTS FÜR PV-ANLAGEN BIS 100 KW VOR

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Das BMU hat jetzt die avisierte Anwendungshilfe für die technische Umsetzung des Einspeisemanagements für PV-Anlagen bis 100 kW vorgelegt (siehe Anlage). In das Einspeisemanagement einbezogen werden dürfen die PV-Anlagen aber erst, wenn eine Verordnung zu einem pauschalisierten Verfahren zur Ermittlung der entgangenen Einnahmen erlassen worden ist. Dies soll im Laufe des Jahres 2012 erfolgen. Das Einspeisemanagement basiert auf dem EEG. Des Weiteren enthält die neue EEG-Fassung eine Härtefallregelung, nach der die Betreiberinnen und Betreiber für entgangene Einspeisevergütung – die bei Netzengpässen durch Einspeisemanagement entstehen – entschädigt werden. Unter Anderem enthält die  neue EEG-Fassung eine Härtefallregelung, nach der die Betreiberinnen und Betreiber, für durch - nach Paragraph 11 des Entwurfs definierte – Netzengpässe verursachte Unkosten, entschädigt werden. Vorgesehen sind Entschädigungen von 95 Prozent für das erste Prozent der Jahreseinnahmen und 100% für die entgangenen Einnahmen, die 1 % der Jahreseinnahmen überschreiten. Dabei sind die zu zahlenden Entschädigungen von jenem Netzbetreiber zu tragen, in dessen Netz die Ursachen für die reduzierte Einspeisung lagen und die daraus resultierenden Unkosten lagen. Gesetzestext Anwendungshinweis

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