BISHER KAUM "ZWANGSUMZÜGE" VON ALG II-EMPFÄNGERN IN BERLIN

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In Beantwortung einer Kleinen Anfrage des Abgeordneten Rainer-Michael Lehmann (FDP) setzt sich die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz aktuell mit der Frage auseinander, wie viele Empfänger des Arbeitslosengeldes II bisher ihre Wohnung wechseln mussten, weil diese nicht den Bestimmungen der AV Wohnen entsprach. Die Tatsache, dass bis dato nur ein einziger solcher Fall registriert wurde, lässt vermuten, dass man sich hier offenbar erst am Anfang einer noch ausstehenden Entwicklung befindet. "1. Treffen Meldungen vom 27. März 2006 zu, dass bis zu diesem Zeitpunkt nur ein einziges Mal in Berlin ein Umzug eines ALG-II-Empfängers verordnet wurde?Zu 1: Ja2: In welchem Bezirk wurde dies verordnet?Zu 2: Im Bezirk Reinickendorf.3: Handelte es sich dabei um eine Einzelperson oder um eine Bedarfsgemeinschaft?Zu 3: Um eine Bedarfsgemeinschaft mit 2 Personen.4: Hat der Betroffene Widerspruch bei den zuständigen Behörden eingelegt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?Zu 4: Es wurde kein Widerspruch eingelegt.5: Rechnet der Senat damit, dass in Zukunft noch mehrere Gemeinschaften vor einem Zwangsumzug  stehen?Zu 5: Ja.6: Wie will der Senat in Zukunft Einfluss nehmen, dass seine Richtlinien diesbezüglich in den Job-Centern befolgt werden?Zu 6: Die Geschäftsführungen der Berliner JobCenter tragen die Verantwortung dafür, dass die "Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß §22 SGB II (AV Wohnen)" des Landes Berlin umgesetzt und angewendet werden. Im Übrigen hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz einen "AK Wohnen" ins Leben gerufen, in dem Beauftragte der Berliner JobCenter regelmäßig grundsätzliche Fragen der rechtskonformen Anwendung der AV Wohnen erörtern. Berlin, den 05. Mai 2006"(Quelle: Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 15/13 464)