Bioabfallverordnung wird verschärft – Ab 1. Mai 2025 weniger Plastik im Biomüll

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Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Bioabfälle aus privaten Haushalten maximal 1 % Kunststoff und 3 % Fremdstoffe insgesamt enthalten. Diese Grenzwerte gelten bundesweit – die konkrete Umsetzung erfolgt über lokale Entsorger wie die BSR in Berlin oder kommunale Abfallbetriebe in Brandenburg. Für Kund*innen ändert sich grundsätzlich nichts.

In Berlin hatte die BSR bereits vor dem 1. Mai das Recht, falsch befüllte Biotonnen nicht zu leeren oder zusätzlich zu berechnen – das bleibt auch jetzt so. Und schon jetzt dürfen die von der BSR aufgestellten Biotonnen nur entsprechend den Abfalltrennvorschriften der Kreislaufwirtschaftsgesetze (KrW-/AbfG Berlin und KrWG Bund) befüllt werden.

Hinweise zur Trennung von Biogut

Biogut gehört nicht in die Restabfalltonne, sondern in die Biotonnen. In Deutschland fällt derzeit noch rund halb so viel Restmüll an wie vor 35 Jahren, verglichen mit den alten Bundesländern. Dennoch enden noch immer viele Wertstoffe in der Restmülltonne, obwohl sie dort nicht hingehören. Bioabfälle machen mit durchschnittlich 39 Prozent den größten Teil davon aus. Dazu gehören Küchen- und Nahrungsabfälle, Gartenabfälle, sonstige organische Abfälle wie Kleintierstreu aus Stroh/Heu sowie gefüllte oder teilentleerte Lebensmittelverpackungen. Die wichtigsten Bioabfälle in Hinblick auf eine Verwertung sind die Nahrungs-, Küchen- und Gartenabfälle mit einer jährlichen Menge von rund drei Millionen Tonnen.

Und: Beim Trennen kommt es auf eine möglichst hohe Qualität des Bioguts an. Hierbei ist besonders wichtig: Plastik darf nicht in die Biotonne. Das gilt übrigens sowohl für herkömmlichen Kunststoff als auch für Bioplastik. Plastik stört die Verwertung und kann im schlimmsten Fall als Mikroplastik die Umwelt verschmutzen.

Quellen: BBU; BSR; wirfürbio

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Dr. phil. Leila Aghlimoghadam
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Leila
Aghlimoghadam

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Technik / Energie / Klima
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