Die Entscheidung der Bezirke Neukölln und Tempelhof-Schöneberg vom vergangenen Jahr, ihre Sozialwohnungsbestände komplett von der Belegungsbindung freizustellen, hat den Senat auf den Plan gerufen. Nach seiner Auffassung würden sich solch isolierte bezirkliche Entscheidungen nicht nur auf die sozialen Strukturen der angrenzenden Bezirke negativ auswirken, sie beeinträchtigten oder konterkarierten auch die wohnungspolitischen Entscheidungen für die gesamte Stadt. Um hier ein einheitliches Verwaltungshandeln sicherzustellen, legt der Senat jetzt in Ausführungsvorschriften fest, dass Belegungsbindungen nur auf der Basis statistischer Parameter (Einkommen, Arbeitslosenquote, Wegzugsquote etc.) festgelegt werden können.
Mietsozialwohnungen, so der Senat in der Pressemitteilung zu seinem am 16. Mai 2006 gefassten Beschluss, werden in Berlin noch benötigt, da benachteiligte Bevölkerungsgruppen auch bei entspanntem Wohnungsmarkt Schwierigkeiten haben, sich auf dem freien Markt mit Wohnraum zu versorgen. Deshalb sollen nicht mehr ganze Bezirke unterschiedslos für alle Lagen die Belegungsbindung aufheben können. Derzeit verfügt Berlin über 208.000 Mietsozialwohnungen. Der Entwurf wird jetzt dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet. Man darf gespannt sein, ob die Bezirke diese Ausführungsvorschriften und die damit verbundene Einschränkung ihrer Kompetenz akzeptieren. Zu begrüßen wäre, wenn nicht nur die Wohnungswirtschaft, sondern auch die Bürgermeister deutlich machten, dass es der Senat und die Regierungsfraktionen des Abgeordnetenhauses selbst sind, die durch den Ausstieg aus der Anschlussförderung und den uneingeschränkten Förderabbau das Gut "Sozialwohnung" in der Stadt zunehmend verknappen!Sobald die Ausführungsvorschriften vorliegen, wird sie der BBU den Mitgliedsunternehmen zugänglich machen.