Der BBU hatte zuletzt am 2. Februar 2009 über das Urteil des BGH vom 28. Januar 2009 informiert, in dem der BGH sich mit den Voraussetzungen einer Kündigung bei Abriss eines Wohnhauses geäußert hatte. Bisher lag lediglich die Pressemitteilung vor. Nunmehr ist auch der vollständige Wortlaut des Urteils (VIII ZR 8/08) vorhanden.
Den Mitgliedsunternehmen steht der vollständige Text des Urteils (VIII ZR 8/08) im Online-Angebot des BBU als PDF-Datei zur Verfügung. BGH-Urteil vom 02.02.2009
Downloads
2646A_05-09%20BGH%20Abrisskuendigg
PDF
162