In den BBU-Nachrichten 14/2010 hatte der BBU über das Urteil des BGH vom 14. Juli 2010 berichtet, in dem es darum ging, dass ein Vermieter einen Wohnraummietvertrag nicht deshalb kündigen kann, weil der Mieter die Kosten eines früheren Räumungsprozesses nicht zahlt.
Hierzu liegt das BGH-Urteil vor und kann im BBU-Net abgerufen werden. Download des BGH-Urteils vom 14. Juli 2010
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18483CA_16-10%20Prozesskosten%20nicht%20bezahlt%20-%20kein%20K%C3%BCndigungsgrund%20-%20Anlage
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