Der BBU hatte in den BBU-Nachrichten 10/2010 über das Urteil des BGH vom 12. Mai 2010 berichtet. Dieses Urteil liegt nun im vollständigen Wortlaut vor.
In dem Urteil hatte der BGH entschieden, dass ein Wohnungsmieter seine Einwendungen gegen eine vom Vermieter erstellte Betriebskostenabrechnung auch dann innerhalb der dafür vorgesehenen zwölf Monate erheben muss, wenn er die der Sache nach gleiche Einwendung gegenüber vorherigen Betriebskostenabrechnung geltend gemacht hat. Zum Zeitpunkt unserer ersten Berichterstattung existierte zu dieser Entscheidung nur die Pressemitteilung des BGH. Das mittlerweile vollständig vorliegende Urteil haben wir im BBU-Net für Sie zum Download bereitgestellt. Urteil des BGH
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1AA5D6_12-10%20Urteil%20VIII%20ZR%20185-09
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