Betont praxisrelevant: BBA-Seminar zu Mietminderung am 10. Juli

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Die Mietminderung gehört zu den schärfsten Abwehrwaffen von Kunden wohnungswirtschaftlicher Unternehmen. Liegen Mängel am Objekt vor, dürfen Mieter ihre Zahlungen kürzen. Die Voraussetzungen hierfür sind vielfältig und reichen von der Instandhaltungspflicht der Wohnungsunternehmen über Lärm bis zu falsch berechneter Wohnfläche. Das ganztägige BBA-Seminar „Mietminderung: Praxisfälle, Rechtliches und Abwehrmöglichkeiten“ am 10. Juli 2017 vermittelt, wann Kürzungen zulässig sind und unter welchen Bedingungen sie sich abwehren lassen. Zusätzlich präsentiert das betont praxisrelevante Angebot, welche Instrumente wie Besichtigungs- und  Aufrechnungsrechte zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link und im Downloadbereich im Flyer: 

http://www.bba-campus.de/veranstaltungssuche/singleview-seminar/article/mietminderung-praxisfaelle-rechtliches-und-abwehrmoeglichkeiten-2.html

 

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be05-75_mietminderung-praxisfaelle_rechtliches_abwehrmoeglichkeiten
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