BESSERER SCHUTZ FÜR FLUGPLATZANWOHNER

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Das Bundeskabinett hat auf seiner Sitzung am 19. November auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel eine neue Fluglärmschutzverordnung beschlossen. Nach den Vorgaben dieser Verordnung können nunmehr die zuständigen Länder neue Lärmschutzbereiche für das Umland von etwa 50 größeren zivilen und militärischen Flugplätzen in Deutschland festlegen. In der Verordnung ist geregelt, welche Daten über den Flugbetrieb vom Flugplatzhalter und von der Flugsicherung vorzulegen sind. Außerdem ist festgelegt, wie auf der Grundlage geprüfter Eingangsdaten die Berechnung der Lärmschutzbereiche erfolgt. Damit werden die Vorgaben des 2007 grundlegend novellierten Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm einheitlich umgesetzt. Bundesminister Gabriel verspricht sich von der Verordnung Verbesserungen im Umland der großen Flugplätze in Deutschland. Die neuen Lärmschutzbereiche könnten jetzt effizient und rechtssicher festgelegt werden. Die umfangreichen technischen Einzelheiten der Datenerfassung und der Fluglärmberechnung sind in zwei technischen Regelwerken festgelegt, die die neue Verordnung ergänzen. Die Anleitung zur Datenerfassung über den Flugbetrieb (AzD) und die Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB) hat eine Arbeitsgruppe mit national und international renommierten Experten aus den beteiligten Kreisen ausgearbeitet. Diese Regeln, worauf die neue Verordnung verweist, gewährleisten eine reproduzierbare und ermessensfreie Festsetzung der Lärmschutzbereiche. Die Konturen der neuen Schutzzonen im Flugplatzumland ergeben sich ausschließlich anhand der berechneten Fluglärmbelastungen. Damit ist sicher gestellt, dass gleiche Fluglärmbelastungen auch zu gleichen Schutzansprüchen für die Betroffenen führen.