Beschluss zur Wahrnehmung von Vorkaufsrechten in Berlin

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Am 14. Mai 2019 ist der Bericht des Berliner Senats zur Wahrnehmung von Vorkaufsrechten im Jahr 2018 erschienen, der nun auch online verfügbar ist. Demnach legt der Berliner Senat jährlich zum 30. April einen Bericht über die Wahrnehmung von Vorkaufsrechten vor. Der Bericht gibt Auskunft darüber, wie viele Anträge auf Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes geprüft bzw. ausgeübt wurden, wie viele Abwendungsvereinbarungen geschlossen wurden, wie viel Wohnraum gesichtert wurde und welche Ausweisung von Mileuschutzgebieten, bzw. sozialen Erhaltungssatzungen es im Berichtsjahr gab.  

Der Bericht ist hier online abzurufen: http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/DruckSachen/d18-1914.pdf

Ansprechpersonen

 Mario Hilgenfeld
Mario
Hilgenfeld
Bereichsleiter
Wohnungswirtschaft / -politik
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