Das Vorhaben des Landes Berlin, mit dem vorliegenden Gesetz sehr wesentliche und immer wiederkehrende Hemmnisse aus dem Weg zu räumen, wird vom BBU uneingeschränkt begrüßt und unterstützt. Das Gesetz ist ein wichtiger Baustein in der Kette wohnungspolitischer Maßnahmen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus. Der damit eingeschlagene Weg zeigt, dass das Land Berlin gewillt ist, die Vielzahl der vom BBU, aber auch den anderen wohnungswirtschaftlichen Verbänden angeprangerten Hemmnisse, offensiv anzugehen und aus dem Weg zu räumen.
Bei dem Wohnungsbaubeschleunigungsgesetz handelt es sich um ein sogenanntes Artikelgesetz. Es nimmt Änderungen in folgenden Gesetzen und Verordnungen vor:
- Berliner Friedhofsgesetz
- Berliner Denkmalschutzgesetz
- Berliner Landeswaldgesetz
- Berliner Baumschutzverordnung
- Berliner Bauverfahrensordnung
Die im Entwurf ursprünglich ebenfalls vorgesehene Änderung des Berliner Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege wurde nicht umgesetzt.
Besonders hervorhebenswert sind die Änderungen in der Baumschutzverordnung sowie dem Denkmalschutzgesetz. Kern der Neuregelung in der Baumschutzverordnung ist einerseits die Harmonisierung der Geltungsdauer von Baugenehmigung und Genehmigung nach Baumschutzverordnung auf einheitlich drei Jahre sowie andererseits die mögliche Entkoppelung der Fällgenehmigung von der Ausreichung der Baugenehmigung. Kern der Neuregelung im Denkmalschutzgesetz ist die Einführung der Fachaufsicht der Obersten Denkmalschutzbehörde über die Denkmalfachbehörden sowie eine regelmäßige Berichtspflicht der Denkmalfachbehörden über Wohnungsbauvorhaben mit denkmalrechtlicher Genehmigungspflicht bzw. denkmalrechtlichem Konfliktpotenzial an die Oberste Denkmalschutzbehörde.
Im Downloadbereich steht der vollständige Gesetzestext zur Verfügung.