Das AG Berlin-Mitte hat entschieden, dass die Kosten zur Beseitigung von Farbschmierereien als Betriebskosten umgelegt werden können (der BBU berichtete). Der BBU begrüßt das Urteil, da damit eine wichtige Entscheidung erstmals zu Gunsten der Vermieter gefallen ist.
Veröffentlichung in der Berliner Zeitung vom 21.11.2007
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