Nach jahrelangem Rechtsstreit verurteilte das OVG Berlin-Brandenburg am 2. Oktober BWB und Berliner Senat, dem BBU Einsicht in die Tarifkalkulation zu gewähren. Damit folgte das Gericht der Auffassung des BBU, dass das Berliner Informationsfreiheitsgesetz auf alle Anstalten des öffentlichen Rechts anzuwenden sei. BBU-Vorstandsmitglied Ludwig Burkardt: "Damit kommen wir bei den Berliner Wasserpreisen dem Ziel von mehr Transparenz etwas näher. Die BWB geraten mit Tariferhöhungsabsichten unter noch größeren Rechtfertigungsdruck."
Veröffentlichungen in der Berliner Tagespresse und anderen Medien
Downloads
24136_PrEcho_Gebuehrenoffenlegg
PDF
162