Das Landgericht Berlin hat sich in einem aktuellen Urteil der Entscheidung des Amtsgerichts Spandau in Sachen Asbest angeschlossen. In dem Streitfall waren asbesthaltige Bodenplatten in einer Spandauer Wohnung verbaut, von denen neun beschädigt waren. Das Gericht entschied auf eine 20-prozentige Mietminderung. BBU-Pressesprecher Dr. David Eberhart machte dabei deutlich, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handele, die auch nur Auswirkungen auf diesen konkreten Fall habe.
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