Nachdem der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses am 31. Oktober 2007 dem Mietenkonzept des Senats und der damit verbundenen Wiedereinführung von Kappungsgrenzen für den Förderabbau zugestimmt hat, wurden jetzt die Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Förderabbaus mit der Festlegung der Kappungsgrenzen im Amtsblatt Nr. 51 vom 16. November 2007, Seite 3000 ff., veröffentlicht.
Die getroffenen Regelungen beziehen sich auch auf Objekte, bei denen sich die Förderdarlehen bereits in der Bedienung befinden. Die Veröffentlichung der Verwaltungsvorschriften steht als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung. Verwaltungsvorschriften
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26DCA_VV-Foerderabbau-2008-neu
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