BERLINER SOZIALWOHNUNGSBESTAND: NEUE REGELUNG ZUR FREISTELLUNG VOM BESETZUNGSRECHT UND BEI ENDE DER EIGENSCHAFT "ÖFFENTLICH GEFÖRDERT" VERÖFFENTLICHT

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Wie wir bereits berichtet haben, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Regelung zur Freistellung des Sozialwohnungsbestandes vom Besetzungsrecht des Landes Berlin verlängert. Des Weiteren wurde eine Regelung getroffen, dass Sozialwohnungen, bei denen das Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert" bis zum Ablauf des 31. Dezember 2010 eintritt, von der Belegungsbindung freigestellt sind. Beide Freistellungsmaßnahmen erfolgen ohne Ausgleichsleistungen und gelten für Wohnungsüberlassungen bis zum 31. Dezember 2009. Die Bekanntmachung zu den Freistellungsregelungen wurde im Amtsblatt Nr. 54 vom 7. Dezember 2007, Seite 3157 f. veröffentlicht.BBU-Mitgliedsunternehmen können den Text der Amtsblattveröffentlichung über Internet im .pdf-Format abrufen. Hierfür benötigen Sie das Acrobat Plug-in. Veröffentlichung im Amtsblatt Berlin vom 07.12.2007

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