BERLINER SOZIALWOHNUNGSBESTAND: FREISTELLUNG VOM BESETZUNGSRECHT VERLÄNGERT UND BEI ENDE DER EIGENSCHAFT "ÖFFENTLICH GEFÖRDERT" ERWEITERT

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Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat die Regelung zur Freistellung des Sozialwohnungsbestandes vom Besetzungsrecht des Landes Berlin verlängert. Des Weiteren wurde eine Regelung getroffen, dass Sozialwohnungen, bei denen das Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert" bis zum Ablauf des 31. Dezember 2010 eintritt, von der Belegungsbindung freigestellt sind. Beide Freistellungsmaßnahmen erfolgen ohne Ausgleichsleistungen und gelten für Wohnungsüberlassungen bis zum 31. Dezember 2009. BBU-Mitgliedsunternehmen können den Text der bereits veranlassten Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin im BBU-Internet im PDF-Format abrufen. Text der bereits veranlassten Veröffentlichung

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26F8A_Anlage%20zum%20Schr-30112007-MU%20mit%20SWB
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