BERLINER SENAT ERLÄSST BETRIEBS-VERORDUNG

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Für Berlin gelten seit Oktober 2007 neue Regelungen, z. B. über die Brandsicherheitsschau und private überwachungsbedürftige Anlagen. Das Land Berlin hat damit von der Ermächtigung in § 84 Abs. 1, 5 der Berliner Bauordnung Gebrauch gemacht, wonach Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften über nähere Anforderungen unter anderem für Feuerungsanlagen, Garagen und Stellplätze etc. erlassen werden können. Unter dem 10. Oktober 2007 wurde durch den Senat die "Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen" (Betriebs-Verordnung - BetrVO) erlassen. Die Verordnung löst zum Teil eine Reihe alter Verordnungen wie etwa die Brandsicherheitsschau ab sowie die Verordnung über private überwachungsbedürftige Anlagen, die Anlagenprüfverordnung und die Verordnung über die Evakuierung von Rollstuhlbenutzern etc. Sie gilt seit dem 11. Oktober 2007. Im Wesentlichen bezieht sie sich auf die Grundlagen für öffentlich zugängliche bauliche Anlagen. Ferner enthält sie gebäudebezogene Betriebsvorschriften, etwa für Verkaufsstätten, Beherbergungsstätten aber auch für Garagen, allerdings erst für eine Größe von mehr als 100 qm Nutzfläche. Für solche Garagen beinhaltet sie Vorgaben für Lüftungsanlagen, Beleuchtung und Frauenstellplätze. Auf überwachungsbedürftige Anlagen und Einrichtungen privater Art, die weder gewerblich noch wirtschaftlichen Zwecken dienen und durch die keine Beschäftigten gefährdet werden, finden weiter die Vorschriften der alten Betriebssicherheitsverordnung § 27 Abs. 2 bis 6 vom 27. September 2002 in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. Die Verordnung nebst Anlagen liegt im PDF-Format vor und kann im Internetangebot des BBU abgerufen werden. Verordnungstext

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