Berliner Senat: Bundesratsinitiative zur Anpassung des Gewerbemietrechts beschlossen

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Der Senat hat am 29. Mai 2018 auf Vorlage des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, eine Bundesratsinitiative zur Anpassung des Gewerbemietrechts beschlossen. Für Gewerbemietende soll ein gesetzlicher Anspruch auf eine Verlängerung des Mietverhältnisses zu den bislang geltenden Konditionen geschaffen werden. Auf der Grundlage dieses Verlängerungsanspruchs sollen Mieter erreichen können, dass das Mietverhältnis eine Dauer von zehn Jahren ab der Überlassung erhält.

Es sollten dabei sachgerechte Ausnahmen zugelassen werden. Ferner sollte dem Vermieter die Befugnis eingeräumt werden, der Verlängerung zu widersprechen, wenn er an der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses ein schutzwürdiges Interesse hat. In diesem Fall wäre der Mieter angemessen zu entschädigen.

Dazu Dr. Dirk Behrendt: „Mit der Bundesratsinitiative liefern wir einen wichtigen Baustein zum Schutz der Berliner Gewerbetreibenden. Mit der Orientierung am französischen Modell schaffen wir Schutzmechanismen, von denen gerade kleine Gewerbetreibende profitieren. Zum Schutz der Gewerbetreibenden ist ein Dreiklang aus Gewerbemietrecht, Wirtschaftsförderung und Städtebaurecht nötig.“
 

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