Um eine größere Gebührengerechtigkeit zu erreichen, soll die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung künftig durch Rechtsverordnung Gebühren im Schornsteinfegerwesen abweichend von der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) des Bundes festlegen können. Hierzu hat der Senat am 13. April einen Gesetzentwurf beschlossen, der nun ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden soll.
Die Schornsteinfegergebühren sind bundeseinheitlich in der vom Bundeswirtschaftsministerium erlassenen KÜO geregelt. Diese enthält allerdings keine Gebührensätze für die nach Landesrecht zusätzlich von den Bezirksschornsteinfegern zu prüfenden Anlagen: Das sind in Berlin gewerbliche Dunstabzugsanlagen sowie Lüftungsanlagen in unsanierten Gebäuden im Ostteil der Stadt. Bei der Abrechnung wird hier bisher auf einen in der KÜO enthaltenen Auffangwert von 0,80 EUR je Arbeitsminute zurückgegriffen. Dies führt dazu, dass für vergleichbare Tätigkeiten bedingt durch das individuelle Arbeitstempo des Schornsteinfegers unterschiedliche Gebühren erhoben werden. Dies soll der Gesetzentwurf nun abstellen.Er sieht vor, dass für solche Tätigkeiten ein einheitlicher Betrag festgesetzt werden kann. Darüber hinaus wird die Möglichkeit eröffnet, bundesrechtliche Gebührentatbestände den Besonderheiten des Landes Berlin kurzfristig anzupassen. Anpassungsbedarf kann sich zum Beispiel ergeben, wenn die Gebühren für einzelne Tätigkeiten im Bundesvergleich zu hoch sind.Aus Sicht des BBU stellt dieser Vorgang einmal mehr unter Beweis: Alleingänge des Landes Berlin beim Erlassen von Regelungen, die völlig unnötigerweise über bundesrechtliche Vorschriften hinausgehen, führen in der Regel zu einem Mehr an bürokratischen Aufwand. Dass in Berlin die Schornsteinfeger für die Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen und Lüftungsanlagen in unsanierten Gebäuden im Ostteil der Stadt zuständig sind, hält der BBU für überflüssig und fordert seit geraumer Zeit die Streichung dieser Regelung. Würde sich das Land Berlin hier auf die geltenden Bundesvorschriften beschränken, wäre auch die neue Gebührenregelung, mit der sich in Kürze das Abgeordnetenhaus beschäftigen muss, obsolet.
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