Entwurf des Energiewendegesetzes
Der BBU hatte in seiner Stellungnahme bereits im Jahr 2014 ausgeführt, dass er den Ansatz des Gesetzes auf landeseigene Ordnungsrechtliche Maßnahmen zu verzichten und auf Freiwilligkeit im privaten Sektor setzt unterstützt.
Der BBU empfiehlt aber, die „Vorbildwirkung der öffentlichen Hand“ vergleichbar dem EEWärmeG zu regeln. Damit würden dann nur bezirks- und landeseigene Nichtwohngebäude von der Pflicht betroffen, Sanierungsfahrpläne aufstellen zu müssen. Der BBU hat deutlich gemacht, dass die Wohnungsbestände der Berliner kommunalen Wohnungsunternehmen durch die Klimaschutzvereinbarungen mit dem für 2020 vereinbarten CO2-Deckel in hohem Maße bereits heute zum Klimaschutz in der Hauptstadt beitragen.
Es muss daher klar gestellt werden, dass die in den §§ 7 und 8 des Entwurfs enthaltenen Verpflichtungen für CO2-Monitoring und Sanierungsfahrpläne ausschließlich für Behörden und Einrichtungen der Senats- und Bezirksverwaltungen sowie Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin gelten sollen. Dies wird bisher nicht im ausreichenden Maße deutlich.
Am 9. Dezember 2015 soll der Gesetzentwurf im Umweltausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses beraten werden.
Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin – Zukunft der energiewirtschaftlichen Strukturen“ des Berliner Abgeordnetenhauses
Die Enquete-Kommission hat ihre Ergebnisse am 11. November 2015 im Rahmen einer öffentlichen Podiumsdiskussion im Abgeordnetenhaus Berlin mit den Mitgliedern der Kommission vorgestellt.
Aufgabe der Kommission war es, ausgehend von den energiewirtschaftlichen Zielsetzungen des Landes Berlin, die Zukunft der energiewirtschaftlichen Strukturen im Land vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen, wie z.B. der Energiewende, zu untersuchen. Damit war diese Zielstellung eingebettet in das Berliner Energie und Klimaschutzprogramm BEK und das Energiewendegesetz. Zusammengefasst beschreibt die Kommission in Ihren Abschlussbericht mit 38 einzelnen Programmschritten die möglichen und zielführenden Optionen. An wesentlicher Stelle stehen neben Forderungen zur Rekommunalisierung der Energieversorgung, die Empfehlung leistungsfähige Energiewendestrukturen unter Beteiligung der Berliner Wirtschaft einzurichten und die Vorbildwirkung des öffentlichen Sektors zu entwickeln. Angesichts der hohen Kosten für die Energiewende in Berlin - in der Podiumsdiskussion wurden die Kosten für Berlin bis zum Jahr 2050 auf 25 Milliarden Euro bis zu 75 Milliarden Euro geschätzt – sind alle Vertreter aller Sektoren aufgerufen, einen sozial und wirtschaftlich vertretbaren Anteil zur Energiewende zu leisten.
Der BBU begrüßt die Empfehlungen, die die bisherigen Leistungen aller Wirtschaftspartner in Berlin würdigen, und auch weiterhin auf Freiwilligkeit im Klimaschutz zu setzen. Ordnungsrechtliche Regelungen werden als wenig wirkungsvoll erkannt. Die durch die Wohnungsunternehmen im BBU erreichten Einsparungen fossiler Energieträger durch Energetische Sanierungen, Umstellungen und Nutzung von Erneuerbaren Energien, sowie die bereits umgesetzten CO2 Einsparungen in Höhe von mehr als 1,35 Millionen Tonnen zeigen, dass auf Basis freiwilliger Entscheidungskonzepte durch die Wohnungswirtschaft Einsparpotentiale sehr gut genutzt werden.
Entwurf des Berliner Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK)
Am 1. Dezember 2015 wurde im Beisein von rund 300 Gästen der Endbericht des BEK feierlich übergeben und damit ein Resümee des 13-monatigen Beteiligungsprozess gezogen. Die wissenschaftliche Entwicklung und Auswahl der Maßnahmen des BEK erfolgte auch unter großer Beteiligung der Berlinerinnen und Berliner. Die Ergebnisse bilden nun die Grundlage für eine Senatsvorlage.
Den Abschlussbericht übergaben der Leiter des Fachprojekts, Prof. Bernd Hirschl vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) sowie die beiden Co-Leiter des Fachprojekts Dr. Fritz Reusswig vom Potsdam Institut für Klimafolgenforschung und Dr. Julika Weiß vom IÖW.
Das BEK beschreibt für alle energie- und klimapolitisch relevanten Handlungsfelder der Hauptstadt – Energieversorgung, Gebäude und Stadtentwicklung, Wirtschaft, private Haushalte und Konsum sowie Verkehr – konkrete Strategien und Maßnahmen. Als zentrale Maßnahme wird zum Beispiel der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur, die Attraktivitätssteigerung des Fußverkehrs oder die Angebotsausweitung des ÖPNV im Handlungsfeld Verkehr benannt. Der Ausbau von Beratung und Vernetzung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) wird als Notwendigkeit im Handlungsfeld Wirtschaft gesehen und der Masterplan Solarcity im Handlungsfeld Energie. Die Steigerung der Sanierungsrate im Bereich Gebäude oder eine Erhöhung der Geräteeffizienz sind konkrete Maßnahmen für das Handlungsfeld Private Haushalte.
Für alle Maßnahmen wurden die Kosten für die öffentliche Hand und die jeweils verantwortlichen Träger ermittelt und auch Nutzenwirkungen abgeschätzt.
Dem gegenüber stehen erhebliche Nutzenwirkungen u. a. durch eingesparte fossile Brennstoffkosten und regionalökonomische Effekte aus der energetischen Sanierung. So geben die Berlinerinnen und Berliner derzeit etwa 3,3 Mrd. Euro jährlich (Stand 2012) für den Import fossiler Brennstoffe aus. Diese Kosten könnten im Jahr 2030 um 1,9 Mrd. Euro reduziert werden.
Die Umsetzung des BEK war zudem Thema einer Podiumsdiskussion: Was sind aus Sicht der zentralen Akteure die nächsten Schritte? Was erwarten sie von der Umsetzung? Diese und weitere Fragen diskutierten Christian Gaebler, Staatssekretär für Verkehr und Umwelt des Landes Berlin, Rainer Knauber, Leiter Konzernkommunikation und -marketing der GASAG Berliner Gaswerke Aktiengesellschaft, Michael Schäfer, Mitglied der Enquete-Kommission "Neue Energie für Berlin" und Siegfried Rehberg für den BBU auf dem Podium.
Die Veranstaltung bildete den Abschluss des Erarbeitungsprozesses des BEK. Der Endbericht zum BEK wird nun der Verwaltung zur weiteren Bearbeitung und Vorbereitung der Senatsvorlage übergeben.
Der BBU begrüßt in seiner ersten Bewertung den nur gering ordnungsrechtlich geprägten Ansatz des BEK und die Vorbildrolle des öffentlichen Sektors für den Klimaschutz zu entwickeln. Inbesondere die Schaffung von Transparenz über Energieverbrauch und Klimawirkungen wird in der nahen Zukunft von besonderer Bedeutung sein. Der BBU mit seinen Mitgliedsunternehmen ist gerne bereit seine positiven Erfahrungen mit dem Aufbau von Transparenzinstrumenten wie Betriebskostendatenbank, Preisspiegel, CO2-Monitoring und Neubaudokumentation in den weiteren Prozess einzubringen. Er bedauert, dass für den Gebäudesektor entgegen seiner Empfehlungen in den vorangegangenen Workshops auf eine Steigerung der Sanierungsrate gesetzt wird (deren Finanzierung völlig ausgeblendet wird), anstatt als klimarelevante Kriterien zukünftig die Schaffung von „Niedrigstemissionsquartieren“ mit „Niedrigstemissionsgebäuden“ zu empfehlen.
Der Verband sieht daneben die Kosten- und Nutzendarstellungen des BEK als völlig unzureichend an. Die Schätzungen, die auf Basis eines sogenannten Mehrkostenansatzes von dem wissenschaftlich geführten Verfasserteam geschätzten durchschnittlichen Jahreskosten bis 2030 von ca. 100 bis 169 Mio EURO für die Berliner Energiewende sind sicherlich nicht ausreichend, um Berlin bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu stellen.
Berichte zum Download:
Der Abschlussbericht der Enquete-Kommission steht zum Download bereit:
https://www.parlament-berlin.de/C1257B55002AD428/vwContentbyKey/CB9556D775A2FB25C1257CD6003E32EA/$FILE/d17-2500.pdf
Der komplette Entwurf des BEK steht auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz zum Download bereit:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/klimaschutz/bek_berlin/endbericht/index.shtml