BERLINER KLIMASCHUTZGESETZ: BBU FORDERT FOLGENABSCHÄTZUNG

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"Es ist gut, dass die Auseinandersetzung um das Klimaschutzgesetz jetzt endlich öffentlich und intensiv geführt wird". So kommentierte Maren Kern, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) die aktuelle Auseinandersetzung um das Vorhaben. Die Senatsumweltverwaltung müsse schnellstmöglich eine Folgenabschätzung für das Gesetz liefern. Kern: "Das Klimaengagement der Wohnungsunternehmen in Frage zu stellen, ist sehr befremdlich. Tatsächlich haben die Berliner Wohnungsunternehmen seit langem eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz inne." Klimaschutzabkommen und messbare ErfolgeEnergetische Modernisierung und Klimaschutz seien auf einem entspannten Wohnungsmarkt wie Berlin ein wesentliches Vermietungsargument. Die BBU-Mitgliedsunternehmen hätten sich bereits im Dezember 2007 in einem Klimaschutzabkommen mit dem Senat freiwillig dazu verpflichtet, die CO2-Emissionen ihrer Bestände bis 2010 um weitere 106.000 Tonnen im Jahr zu senken. 2010 werden ihre Bestände insgesamt 735.000 Tonnen bzw. 35 Prozent weniger CO2 emittieren als 1991. Das entspricht den Emissionen von rund 350.000 PKW. Für solche erprobten und erfolgreichen kooperativen Politikinstrumente lasse das Gesetz keinen Raum mehr. Bitte konkret!Bei einem so komplexen und weit reichenden Gesetzesvorhaben wie dem Klimaschutzgesetz sei außerdem eine belastbare Folgenabschätzung und eine detaillierte Begründung unverzichtbar. Kern: "Die Senatsumweltverwaltung muss jetzt Zahlen vorlegen und konkret sagen: Welche finanziellen Folgen hat das Gesetz für Mieter und Gebäudeeigentümer in Berlin? Was kommt auf sie zu? Es besteht der Eindruck, dass man sich seitens des Senats mit diesen Fragen bislang gar nicht beschäftigt hat." Strategisch, sozialverträglich, technologieoffen, wirtschaftlich, gefördertKern nannte fünf Grundlagen für eine Berliner Klimaschutzstrategie. Erstens ein Klima- und Energiekonzept, auf dessen Grundlage Klimaschutzpotenziale und -maßnahmen realistisch eingeschätzt werden könnten. Diese Maßnahmen müssten dann sozialverträglich, technologieoffen und wirtschaftlich gestaltet werden. Notwendig sei außerdem eine ausreichende Flankierung durch Förderprogramme, um Mieter und Vermieter nicht zu überfordern.