Der BBU hatte über den Regierungsentwurf berichtet. Das Gesetz soll vor allem der Förderung der Wirtschaft, der Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen etc. dienen.
Mit dem Gesetz wird die Möglichkeit geschaffen, auf Antrag eines sog. Aufgabenträgers Immobilien- und Standortgemeinschaften festzulegen. Dies soll durch eine Rechtsverordnung erfolgen, in der neben der Gebietsabgrenzung die Ziele und Maßnahmen dieser Gemeinschaft festgelegt werden. Eine derartige Verordnung soll nach fünf Jahren wieder außer Kraft treten.
Das Gesetz soll nach Ablauf von fünf Jahren durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung evaluiert werden. Es bleibt abzuwarten, inwiefern es in der Praxis für Gewerbetreibende Vorteile bringen und umgesetzt wird. Ausgerichtet ist es insbesondere auf die großen Geschäftsstraßen.
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