Am 30. Oktober 2007 hat der Senat beschlossen, den Entwurf des Ersten Gesetzes zur Änderung des Berliner Betriebegesetzes beim Abgeordnetenhaus einzubringen.
Das Gesetz soll geändert werden, um die Berliner Verkehrsbetriebe direkt mit dem Verkehrsvertrag beauftragen zu können. Gleichzeitig soll der Anschluss- und Benutzungszwang im Bereich der Wasserversorgung in Berlin eingeführt werden. Zur Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwangs soll das Gesetz eine Ermächtigungsgrundlage für den Senat zum Erlass einer entsprechenden Verordnung enthalten.Der BBU hatte bereits im vergangenen Jahr 2006 seine Anregungen und Bedenken gegen den Entwurf des Berliner Betriebegesetzes erhoben, da das Land Berlin mit dem Gesetz die Grundlagen für weitere Preissteigerungen für die Berlinere Verbraucherinnen und Verbraucher gelegt hat. Er hatte dargestellt, dass der als Entwurf vorgelegte Gesetzestext dem Ziel des Gesetzes, eine transparente und einheitliche gesetzliche Vorgabe für die Kalkulation der Tarife der Anstalten öffentlichen Rechts vorzulegen, nicht gerecht wird.Das Abgeordnetenhaus hat bei der Verabschiedung des Gesetzes im Sommer 2006 diese Bedenken nicht aufgenommen. Der BBU fordert nun anlässlich der ersten Novellierung dieses Gesetzes, dass verbraucherschützende Regelungen in das Berliner Betriebegesetz anstatt eines Anschluss- und Benutzungszwangs für die Wasserversorgung aufgenommen werden: Einführung eines Effizienzgebotes in die Kalkulation der Tarife und Entgelte der BSR und BWB zur Begrenzung weiterer Kostensteigerungen Schaffung eines Akteneinsichtsrechts, dass für den Anschlussnehmer allein Transparenz und Kontrollrecht als Äquivalent zu den im Monopol erbrachten Leistungen gewährleistet.Gerade angesichts der erneuten Preiserhöhung, die der Aufsichtsrat der Berliner Wasserbetriebe im September 2007 beschlossen hat und die nun bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz zur Genehmigung vorliegt, muss das Berliner Abgeordnetenhaus den Verbraucherinteressen verstärkt Rechnung tragen.Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus hat zu Recht angemahnt, dass der Senat entscheidende Punkte einer Neuregelung der Tarifkalkulation schuldig bleibt. Sie fordert, dass die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der landeseigenen Betriebe, wie bundesweit üblich, auf den Zinssatz der zehnjährigen Bundesanleihen beschränkt wird, da es sich bei der Wasserversorgung und der Müllabfuhr um ein risikoloses Monopolgeschäft handelt. Des Weiteren wird gefordert, das Gebührenrecht so zu ändern, dass nicht alle Kosten, sondern nur die betriebswirtschaftlich notwendigen Kosten ohne doppelte Berechnung, beispielsweise des Inflationsausgleichs, gebührenwirksam werden dürfen.