BERLINER BETRIEBEGESETZ: BBU FORDERT DIE STÄRKUNG DER VERBRAUCHERRECHTE

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Wenn nächste Woche das Berliner Abgeordnetenhaus den Senatsentwurf zur Novellierung des Berliner Betriebegesetzes verabschiedet, könnten auch die Weichen für umfassende Tariferhöhungen u.a. für Straßenreinigung, Müllent- und Wasserversorgung gestellt werden. Denn laut Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. (BBU) geht der aktuelle Gesetzesentwurf an den wesentlichen Verbraucherinteressen – möglichst niedrigerer öffentlicher Tarife sowie das Recht auf Preiskontrolle - vorbei. Deshalb hat der BBU im Rahmen der heutigen FDP-Anhörung die Regierungsfraktionen aufgefordert, endlich eine eindeutige Stärkung der Verbraucherrechte im Berliner Betriebegesetz zu verankern. "Bei der Novellierung des Berliner Betriebegesetzes muss endlich das Verbraucherinteresse im Vordergrund stehen und nicht etwa die Gewinnorientierung landeseigener Unternehmen und deren privater Anteilseigner. Denn als Anstalten des öffentlichen Rechts dienen die Unternehmen zuerst der Versorgung der Berliner Bürgerinnen und Bürger", kritisiert Ludwig Burkardt, BBU-Vorstandsmitglied, den Gesetzesentwurf des Senats. Dieser stelle die Weichen für neue Tariferhöhungen u.a. bei der Straßenreinigung, der Müllent- und Wasserversorgung: Geplant ist die für die Berliner Wasserbetriebe geltende kostentreibende Regelung der Verzinsung des betriebsnotwendigen Eigenkapitals auch für die Berliner Stadtreinigungsbetriebe zu übertragen und weitere preiserhöhende Tarifkalkulationsfaktoren wie Entwicklungskosten neu einzuführen. Der BBU fordert deshalb die Regierungsfraktionen auf, das Berliner Betriebegesetz durch wesentliche Verbraucherrechte zu ergänzen:1. Einführung eines Effizienzgebotes bei der TarifkalkulationDerzeitig beruht die Tarifkalkulation u. a. für Wasser und Müll auf dem Kostendeckungsprinzip, d.h. die landeseigenen Unternehmen haben keinerlei Sparanreiz, da ansteigende Unternehmenskosten immer durch Tariferhöhungen kompensiert werden können. Dieser Mechanismus kann nur durch das Effizienzgebot unterbrochen werden, wonach sich die Tarifkalkulationen künftig an den durchschnittlichen Kosten eines wirtschaftlich gut geführten Unternehmens orientieren muss.2. Schaffung einer unabhängigen PreisprüfungsbehördeEs darf nicht sein, dass der Berliner Wirtschaftssenator Harald Wolf gleichzeitig als oberster Dienstherr der Berliner Tarifgenehmigungsbehörde die Preiserhöhungen der Berliner Wasserbetriebe und der Berliner Stadtreinigung genehmigt und vorher als Aufsichtsratsvorsitzender beider Unternehmen die Tarifanhebungen mit erarbeitet hat. Denn nicht zuletzt setzt der Vertrag zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe den Wirtschaftssenator erheblich unter Druck, die Renditeerwartungen der privaten Anteilseigner zu erfüllen. Erst kürzlich kritisierte er im Rahmen der RBB-TV-Sendung "Klipp und Klar" vom 16. Mail 2006 öffentlich die "preistreibenden Mechanismen" des Teilprivatisierungsvertrages und die völlig "verfehlte Privatisierungspolitik" der damaligen Regierung, die er jetzt erfüllen muss.3. Preistransparenz durch uneingeschränktes Akteneinsichtsrechts in die Tarifkalkulationen Jeder Verbraucher, der einem Anschluss- und Benutzungszwang für Leistungen staatlicher Unternehmen unterliegt, muss ein uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht in die Tarifkalkulationsunterlagen erhalten. Nur so können die Verbraucher die Angemessenheit von Preiserhöhungen kontrollieren und nachvollziehen. Die Vermieter machen es jedes Jahr bei der Betriebskostenabrechnung vor: Jeder Vermieter gewährt seinen Mietern volle Einsicht in die Belege, um die Abrechnung nachvollziehbar zu machen.Das Akteneinsichtsrecht darf außerdem auch nicht mit dem Verweis auf Wettbewerbstätigkeit der Betriebe in anderen Regionen ausgehebelt werden. Schon gar nicht vor dem Hintergrund, dass das europäische Vergaberecht die Wettbewerbstätigkeit von Anstalten öffentlichen Rechts untersagt und dieser Umstand offensichtlich noch nicht in Landesrecht umgesetzt wurde."Diese längst überfälligen Verbraucherrechte dürfen nicht politischen Scharmützeln der Fraktionen zum Opfer fallen. Sollte sich die Koalition nicht auf die vorgeschlagenen Änderungen verständigen können, wäre es sinnvoller, das Gesetz nach den Abgeordnetenhauswahlen neu in Angriff zu nehmen", so Burkardt.Die Stellungnahme des BBU anlässlich der FDP-Anhörung im Berliner Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2006 entnehmen Sie der Anlage. Stellungnahme des BBU