Weiterhin wurden zahlreiche Verbesserungen im Detail umgesetzt, um die Attraktivität der Wohnraumförderung insgesamt zu erhöhen und auf die Bedarfe verschiedener Zielgruppen (u.a. große Familien, mobilitätseingeschenkte Personen) bzw. Fallkonstellationen stärker einzugehen. Dazu gehören
• die Streichung der wohnungsbezogenen Darlehensobergrenzen,
• die Einführung verschiedener Zuschusskomponenten für bestimmte bauliche Merkmale (Aufzüge für Aufstockungen/Dachausbauten, Rollstuhlbenutzerwohnungen, Nachhaltiges Bauen sowie architektonische, städtebauliche oder gebäudebedingte Mehrkosten),
• die Gewährung eines Teilverzichts auf das Baudarlehen im Modell 1 bereits zum Zeitpunkt der mittleren Bezugsfertigkeit,
• die Anhebung der anfänglichen Miethöhe für einen Teil der geförderten Wohnungen - für besonders bedürftige Haushalte bleibt die anfängliche Miethöhe bei 6,50 €/qm nettokalt,
• die Erhöhung der geförderten Gemeinschaftsflächen,
• die Möglichkeit von verbundenen oder mittelbaren Belegungen,
• die Flexibilisierung der Inanspruchnahme der unterschiedlichen Fördermodelle 1 und 2, um Einkommensgruppen besser im Förderobjekt zu mischen.
Vermieter und Investoren, die Mittel aus der Neubauförderung in Anspruch nehmen wollen, müssen zunächst die Aufnahme ins Wohnungsneubauprogramm bei der Programmleitstelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen beantragen. Nach erfolgter Aufnahme kann dann der konkrete Förderantrag bei der Investitionsbank Berlin (IBB) gestellt werden.
Im Downloadbereich (unten): Veröffentlichung im Amtsblatt vom 25. Juli 2019
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