Berlin: Vergabe von landeseigenen Einfamilienhausgrundstücken im Erbbaurecht an gemeinnützige Träger – Interessenbekundungsverfahren startet

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Berlin vergibt landeseigene Grundstücke grundsätzlich nur noch im Erbbaurecht, dies teilte der Berliner Senat am 16. März 2022 mit. Auf diesem Wege soll auf zahlreichen unbebauten oder ungenutzten landeseigenen Einfamilienhausgrundstücken eine neue und gemeinwohlorientierte Nutzung realisiert werden. Nach einer Pilotphase im Jahr 2021 können nun bis zum 25. Mai 2022 Interessenbekundungen für rund 40 Grundstücke eingereicht werden.

Die Grundstücke sind zwischen 420 und 1.500 m² groß und liegen in den Bezirken Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Steglitz-Zehlendorf und Treptow-Köpenick. Auf den Grundstücken sollen Angebote der langfristigen Versorgung von Menschen mit Unterstützungsbedarf durch betreute Wohnformen geschaffen werden. Grundstücke können auch an Träger mit ambulanten Angeboten oder Beratungsleistungen vergeben werden.

Das Interessenbekundungsverfahren richtet sich ausschließlich an gemeinnützig anerkannte soziale Träger. Kriterien für die Bewertung der Konzepte durch einen Fachbeirat sind die Qualität des Konzeptes und die Einordnung des Projektes in den Sozialraum. Zudem muss die Finanzierung plausibel dargelegt und ein Zeitplan vorgelegt werden.

Weitere Informationen: https://www.ligaberlin.de/Interessenbekundungsverfahren-zur-Unterstuetzung-der-Direktvergabe-von-landeseigenen-Einfamilienhausgrundstuecken-an-soziale-gemeinnuetzige-Traeger-1020593.html

Ansprechpersonen

 Silke Schendel
Silke
Schendel

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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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