Berlin verdreifacht Zweitwohnungssteuer ab 2019

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Berlin verdreifacht zum 1. Januar 2019 die Zweitwohnungssteuer auf 15 Prozent der Nettokaltmiete. Zudem soll die Abgabe künftig sofort fällig werden und nicht wie bisher erst nach einem Jahr. Dies hat das Abgeordnetenhaus am 14. Dezember 2017 beschlossen. Die Änderung zur Steuerpflicht tritt im Gegensatz zur Erhöhung des Steuersatzes unmittelbar am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Im Durchschnitt müssen Steuerpflichtige für ihre Zweitwohnung laut Finanzverwaltung künftig pro Jahr 546 Euro statt bisher 182 Euro zahlen

Mit dem bisherigen Steuersatz liege Berlin weit unter dem Bundesdurchschnitt. Doch der neue Satz ist noch niedriger als etwa in München, Potsdam oder Konstanz. Etwa 130.000 Menschen haben nach früheren Angaben der Finanzverwaltung einen Zweitwohnsitz in Berlin angemeldet, jedoch gelten nur rund 17.000 als steuerpflichtig. Für die anderen greifen Ausnahmen, etwa für bestimmte Berufspendler oder Menschen, die nur vorübergehend in der Hauptstadt leben.

Gleichzeitig gelten mit Verkündung des Gesetzes neue Vorschriften für die Übernachtungsteuer. Das Gesetz sieht neue Regelungen beim Datenaustausch zwischen den Bezirken und der Steuerverwaltung vor. Das Ziel: die Besteuerung von Wohnraum sicherzustellen, der als Ferienwohnung oder für kurzfristige private Aufenthalte vermietet wird. Die Zuständigkeit für den Vollzug des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes liegt bei den Berliner Bezirken.

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 Mario Hilgenfeld
Mario
Hilgenfeld
Bereichsleiter
Wohnungswirtschaft / -politik
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