Mit dem bisherigen Steuersatz liege Berlin weit unter dem Bundesdurchschnitt. Doch der neue Satz ist noch niedriger als etwa in München, Potsdam oder Konstanz. Etwa 130.000 Menschen haben nach früheren Angaben der Finanzverwaltung einen Zweitwohnsitz in Berlin angemeldet, jedoch gelten nur rund 17.000 als steuerpflichtig. Für die anderen greifen Ausnahmen, etwa für bestimmte Berufspendler oder Menschen, die nur vorübergehend in der Hauptstadt leben.
Gleichzeitig gelten mit Verkündung des Gesetzes neue Vorschriften für die Übernachtungsteuer. Das Gesetz sieht neue Regelungen beim Datenaustausch zwischen den Bezirken und der Steuerverwaltung vor. Das Ziel: die Besteuerung von Wohnraum sicherzustellen, der als Ferienwohnung oder für kurzfristige private Aufenthalte vermietet wird. Die Zuständigkeit für den Vollzug des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes liegt bei den Berliner Bezirken.
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