Berlin und der Bund unterzeichnen neuen Hauptstadtfinanzierungsvertrag

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Einig war man sich bereits, nun wurde der neue Vertrag unterzeichnet: Mit dem neuen Hauptstadtfinanzierungsvertrag stellen das Land Berlin und der Bund die Vereinbarungen zur Abgeltung hauptstadtbedingter Mehraufwendungen auf eine neue vertragliche Grundlage. Bestandteil der Regelungen sind auch Vereinbarungen zu weitreichenden Immobilienfragen.

So erhält das Land Berlin vom Bund das Dragonerareal, um das sich der Senat bereits seit Längerem bemüht hat. Im Gegenzug überschreibt Berlin dem Bund verschiedene Liegenschaften mit kultureller Nutzung, unter anderem die Akademie der Künste, den Martin-Gropius-Bau und das Haus der Kulturen der Welt.

Das Immobilienpaket des neuen Hauptstadtvertrags beinhaltet mit dem Haus der Statistik ein weiteres prominentes Objekt in der Mitte Berlins: Das bisher dem Bund gehörende und seit Jahren leerstehende Gebäude wird nun vom Land gekauft. Und auch für eine zukünftige Umnutzung des Tegeler Flughafengeländes wurden mit dem Vertrag die Weichen gestellt, denn der Bund gibt seine Flächen an das Land Berlin ab. Damit sind die eigentumsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um das Gelände als Wissenschaftsstandort und neues Wohnquartier zu entwickeln.

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