Die neuen Wohnungsmodernisierungsbestimmungen leiten für Berlin einen mietenpolitischen Neuanfang im Bereich der Wohnraummodernisierung ein. Eigentümer werden u.a. mit einem Zuschuss von bis zu 30 Prozent der Darlehenssumme unterstützt, wenn sie in den geförderten Wohnungen für 15 Jahre Mietpreis- und Belegungsbindungen eingehen. Mieter profitieren von einem reduzierten Mietanstieg nach Modernisierung, verglichen mit den in der letzten Woche im Bundestag beschlossenen Änderungen durch das Mietrechtsanpassungsgesetz.
Weiterhin ist im Mietpreisbindungszeitraum der Mietpreisanstieg auf bis zu vier Prozent innerhalb zwei Jahren begrenzt. Zusätzlich können besondere Härtefälle, für die die Miete nach Modernisierung nicht mehr tragbar ist, einen Mietzuschuss zur Abfederung der Modernisierungsumlage beantragen.
Ansprechpersonen