BERLIN SETZT ABFALLKONZEPT UM: ENDE DER DEPONIERUNG UNBEHANDELTER SIEDLUNGSABFÄLLE

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Ab dem 1. Juni 2005 ist, wie der BBU mehrfach berichtete, die Ablagerung unbehandelter, organischer, biologisch abbaubarer Siedlungsabfälle verboten. Das Land Berlin konnte sein diesbezügliches Abfallwirtschaftskonzept fristgerecht umsetzen die Vorgaben der Bundesregierung einhalten. Wie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aktuell mitteilte, werden ab dem Stichtag keine unvorbehandelten Siedlungsabfälle aus Berlin mehr zur Ablagerung kommen. Damit werde ein weiterer Schritt hin zu einer nachhaltigen Abfallwirtschaft vollzogen, so Senatorin Ingeborg Junge-Reyer. Das Abfallwirtschaftskonzept des Landes sei nicht zuletzt durch den Einsatz moderner Entsorgungstechnik, die in enger Kooperation mit privaten Unternehmen erstellt wurde, Realität geworden. Damit werde neben der Gewährleistung der Entsorgungssicherheit bei ökonomisch verträglicher Gebührengestaltung für die nächsten Jahre auch ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz sowie zur  Ressourcen-Schonung  durch eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft geleistet.Die nicht mehr dem Stand der Technik entsprechenden Hausmülldeponien Schöneicher Plan und Schwanebeck im Land Brandenburg, auf denen bisher rund die Hälfte der Berliner Siedlungsabfälle abgelagert wurde, werden geschlossen. Die Abfälle werden neben der thermischen Behandlung in der Müllverbrennungsanlage Ruhleben (MVA Ruhleben), die mit einer Kapazität von 520.000 t/a rund 53 Prozent der in Berlin anfallenden Siedlungsabfälle behandelt, einer mechanisch-biologischen bzw. mechanisch-physikalischen Behandlung zugeführt. Hierzu wurden eine Mechanisch-Physikalische Stabilisierungsanlagen (MPS) in Berlin-Reinickendorf, eine Mechanische Aufbereitungsanlage (MA) in Berlin-Köpenick sowie eine Mechanisch-biologische Aufbereitungsanalge (MBA) nach dem Rotteverfahren in Schöneiche (Brandenburg) errichtet. Eine weitere MPS-Anlage in Berlin-Pankow wird zum 1. Juni 2006 ihren Betrieb aufnehmen.Zur Erstellung und zum Betrieb dieser Anlagen sind die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) eine Kooperation mit privaten Entsorgern eingegangen. In der europaweiten Ausschreibung konnten sich Betriebe aus der Region behaupten. Einen wesentlichen Part wird die Firma ALBA übernehmen, die den Zuschlag als privater Partner der BSR im Public Private Partnership-Modell erhalten hat. Im Rahmen dieses PPP-Modells gründeten ALBA und BSR eine gemeinsame Gesellschaft, die MPS Betriebsführungsgesellschaft mbH. Sie wird die beiden MPS-Anlagen mit einer Kapazität von jeweils 160.000 t/a betreiben. Weitere mit einem Dienstleistungsvertrag verbundene Partner sind die Firma Otto-Rüdiger Schulze Holz- und Baustoffrecycling, Betreiber der MA-Anlage in Köpenick, und die Märkische Entsorgungsanlagen- und Betriebsgesellschaft (MEAB), die jeweils eine mechanisch-biologische Behandlungsanlage (MBA) an den Standorten Schöneiche und Vorketzin betreiben wird.Die neuen Abfallbehandlungsanlagen (MPS und MA) dienen der Herstellung von Ersatzbrennstoff aus Abfall. Die heizwertreichen Bestandteile des Abfalls werden anschließend als Ersatzbrennstoff in Kraftwerken und in einem Zementwerk mitverbrannt, d.h. sie werden energetisch verwertet. Über die Nutzung des energetischen Potentials des Abfalls und die damit einhergehende Substitution primärer Brennstoffe werden zukünftig schätzungsweise rund 500.000 Mg an Kohlendioxidemissionen vermieden. Die Einsparung dieser Menge entspricht der jährlichen Verbrennung von ca. 200.000 Mg Steinkohle (rund 10 Prozent der von dem Berliner Energieversorgungsunternehmen BEWAG  jährlich  eingesetzten Steinkohlemenge).Mit Hilfe dieses Entsorgungskonzeptes werde das Land Berlin in der Lage sein, den Anteil der Deponierung von rd. 50 auf 5 Prozent zu senken, so Junge-Reyer. Dieser noch verbleibende Rest werde gemäß den Anforderungen der Abfallablagerungsverordnung weitestgehend keine biogenen Abfallbestandteile mehr enthalten, da nur noch die Rückstände aus der MBA (Rotterest) sowie ein sehr geringer Teil der Rückstände der MPS abgelagert werden. Hierdurch werde eine Umweltgefährdung durch die zukünftige Ablagerung minimiert und durch die Nutzung der heizwertreichen Abfallbestandteile ein ökologisch hoher Verwertungsstandard erreicht.